Sind Sie bereit für die Prüfung?

Ärzt:innen in Weiterbildung erfahren hier alles, was für den Antrag auf Anerkennung und die Zulassung zur Prüfung relevant ist.

Antrag auf Anerkennung und Zulassung zur Prüfung

Sie möchten Ihre Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung anerkennen lassen und haben die notwendigen Kompetenzen erlangt sowie alle Weiterbildungsinhalte und -zeiten absolviert? Dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung stellen und sich zur Prüfung anmelden.

Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation

Die Anerkennung der Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird erteilt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung die fachliche Kompetenz gemäß Weiterbildungs­ordnung nachgewiesen hat – dazu gehören die Erfüllung der vorgeschriebenen Mindest­anforderungen sowie die bestandene Prüfung vor der Ärztekammer Berlin. Sie müssen die Anerkennung bei der Ärztekammer Berlin beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine rasche Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
  • Der Zeitraum von Antragstellung bis zum Prüfungstermin beträgt in der Regel zwei bis vier Monate.
  • Voraussetzung für eine Prüfung vor der Ärztekammer Berlin ist die Kammermitgliedschaft. Sie müssen in der Regel also während des Anerkennungsverfahrens Kammermitglied der Ärztekammer Berlin sein.
  • Die jeweiligen Anforderungen sind bezeichnungsspezifisch und in der Weiterbildungs­ordnung der Ärztekammer Berlin zu finden.
  • Sofern Sie bereits eine Weiterbildungsbezeichnung durch die Ärztekammer Berlin erhalten haben, ist lediglich die Vorlage der antragsrelevanten Unterlagen notwendig.

Checkliste: So stellen Sie den Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung

  1. Antrag stellen: Bitte füllen Sie das Online-Formular zur Anerkennung im Mitgliederportal oder im Offenen Portal vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  2. Kopie des Personalausweises beifügen
  3. Alle Weiterbildungsabschnitte durch Zeugnisse oder Bescheinigungen nachweisen

 

Können Sie außerdem alle folgenden Fragen mit Ja beantworten? Dann können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen und sich damit zur Prüfung anmelden.

  • Haben die befugten Ärzt:innen im Logbuch alle tatsächlich erbrachten Untersuchungs- und Behandlungszahlen (nach WBO von 2004: mit Unterschrift und Stempel) bestätigt?
  • Wurden die Dokumentationen der Weiterbildungsgespräche im Logbuch vollständig bestätigt und enthalten den Gesprächsinhalt (nach WBO von 2004: mit Unterschriften und Stempel der oder des Weiterbildungsbefugten und der Antragstellerin oder des Antragstellers)?
  • Sind erforderliche Teilnahmebestätigungen von Weiterbildungskursen beigefügt und geht aus diesen die Stundenzahl hervor?

Weiterbildungszeugnisse und Logbuch/eLogbuch

Um sich zur Prüfung in einer nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erwerbbaren Bezeichnung anmelden zu können, müssen Sie Weiterbildungs­zeugnisse und ein ausgefülltes Logbuch/­eLogbuch einreichen. Dies ist in der Weiterbildungs­ordnung der Ärztekammer Berlin in §§ 8 (Dokumentation der Weiterbildung) und 9 (Weiter­bildungs­zeugnis) geregelt.

Hilfreiche Informationen zu den formalen und inhaltlichen Notwendigkeiten eines Weiterbildungszeugnisses und zum Ausfüllen eines Logbuches finden Sie gebündelt hier oder in unseren Checklisten zum Download.

Weiterbildungszeugnis: Erforderliche Inhalte nach WBO 2004 und WBO 2021

  • Ausstellungsdatum (Weiterbildungszeugnisse dürfen nicht vordatiert werden)
  • Briefkopf der Weiterbildungsstätte, bei der Sie beschäftigt waren.
  • Zeitraum der Weiterbildung (Beginn und Ende der Weiterbildungszeit mit tagesgenauen Daten)
  • Hinweis zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung in %-Angaben
  • Genaue Zeiträume von Unterbrechungen mit tagesgenauen Daten (zum Beispiel längere Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst oder wissenschaftliche Aufträge)
  • Dauer der Rotationsabschnitte mit tagesgenauen Daten
  • erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
  • Bewertung der Lern- und Einsatzbereitschaft wie auch der Arbeitsleistung
  • Stellungnahme zur fachlichen Eignung der Ärztin oder des Arztes in Weiterbildung
  • Unterschrift von der oder dem für das absolvierte Fachgebiet befugten Ärztin oder Arzt (die Unterschrift muss erkennbar sein, idealerweise soll neben der nicht immer eindeutig lesbaren Unterschrift ein Stempel platziert und der Name der oder des Befugten lesbar sein)
  • Beim Wechsel der oder des Befugten muss ein Zwischenzeugnis entsprechend den Vorgaben für den unter Leitung des Befugten absolvierten Zeitraum von dem/der zuständigen Befugten erstellt und die Inhalte im Logbuch/eLogbuch bestätigt werden.

Wenn alle Rubriken im Logbuch/eLogbuch gefüllt sind, alle erforderlichen Weiterbildungs­inhalte und Weiterbildungs­zeiten ggf. Weiterbildungs­kurse absolviert wurden, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Vorgaben für ein Weiterbildungs­zeugnis von denen für ein Arbeitszeugnis unterscheiden.

Ein Logbuch/eLogbuch ersetzt zudem nicht das Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO!

Ausfüllhinweise zum Papier-Logbuch nach WBO 2004

  • Je nach angestrebter Bezeichnung und unabhängig von den vorgeschriebenen Rotationen ist ein Logbuch für das entsprechende Gebiet zu führen 
  • Alle Felder müssen von zuständigen befugten Fachärzt:innen datiert und unterschrieben sein
  • Jede Seite muss wenigstens einmal einen Stempel (Klinik/Praxis) passend zur Unterschrift der befugten Fachärzt:innen enthalten, damit die Unterschriften in den Feldern den Befugten zuzuordnen sind
  • Eine Einmalige Bestätigung eines Inhaltes (ohne Richtzahl) ist ausreichend und bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung weiterer Befugter
  • Die geforderten Richtzahlen müssen vollständig erreicht und bestätigt werden. 
    • Wurde die Richtzahl nicht vollständig von der oder dem Befugten bestätigt bzw. konnte nicht vollständig erbracht werden, ist eine zusätzliche Bestätigung einer oder eines anderen Befugten nach Erwerb der Untersuchung zulässig. 
  • Geschweifte Klammern für zusammenfassende bzw. einmalige Bestätigung der Inhalte im Logbuch werden nicht akzeptiert! 
  • Ein Jahresgespräch für jeden Weiterbildungsabschnitt bzw. jedes Weiterbildungsjahr hat mit der oder dem befugten Fachärztin/-arzt stattgefunden. Diese muss mit Datum, Stempel der Weiterbildungsstätte und Unterschrift der oder des Befugten bestätigt werden.

Ausfüllhinweise zum eLogbuch nach WBO 2021

Das eLogbuch ist für alle Ärzte:innen verpflichtend, die am oder nach dem 30. November 2022 (Inkrafttreten der WBO 2021) mit der Weiterbildung begonnen haben oder ihre Weiterbildung nach der WBO 2021 abschließen möchten.

  • Um das eLogbuch nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang zum Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin.
  • Wurden im eLogbuch alle Kompetenzen (ggfs. mit Richtzahl) von den befugten Fachärzt:innen bewertet und bestätigt (siehe Bundesärztekammer: eLogbuch FAQs)?
  • Wurden die Weiterbildungsgespräche im eLogbuch vollständig bestätigt und enthalten ggf. den Gesprächsinhalt?

Wenn alle Rubriken im Logbuch/eLogbuch ausgefüllt sind, alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten ggf. Weiterbildungskurse absolviert wurden, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

Bitte beachten Sie, dass das Logbuch/eLogbuch das Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO nicht ersetzt und prüfen Ihre Zeugnisse anhand der Checkliste zu Weiterbildungszeugnissen!

Fragen zur Weiterbildung? Hier gibt es Antworten!

In unseren FAQs erhalten Sie konkrete Antworten auf viele Fragen – zum (e)Log­buch, zu Weiterbildungs­zeugnissen, zu Weiterbildungszeiten und -abschnitten, zur Prüfung und zur neuen WBO von 2021.

Downloads

Weitere Informationen zur Antragstellung und Checklisten, die Ihnen helfen können, den Überblick zu behalten, finden Sie in unserem Download-Bereich. 

eLogbuch

Mit dem eLogbuch ist eine kontinuierliche Dokumentation des Weiter­bildungs­fortschritts gemäß Weiterbildungsordnung von 2021 möglich, sowohl für Ärzt:innen in Weiterbildung als auch für Weiterbildungs­befugte.

Das eLogbuch ist über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin zugänglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärztekammer.

Veranstaltungen zur Weiterbildung

Aktuelle Veranstaltungen für Ärzt:innen in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Prüfer:innen – im Jahr 2025 steht die neue Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt. 

Anerkannte Weiterbildungskurse

Hier finden Sie Kurse, die von der Ärztekammer Berlin für den Erwerb von Facharztbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen anerkannt sind.

Ratgeber

Vorzeitige Anmeldung zur Facharztprüfung: Wie geht das?

Ob Schwangerschaft, Umzug oder neue Stelle: Wer kurzfristig einen Prüfungstermin benötigt, kann verschiedene Gründe dafür haben. Wir erläutern, unter welchen Voraussetzungen und wie Ärzt:innen schon am Ende des letzten Weiterbildungsabschnittes einen Antrag stellen können.

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Arbeitsalltag einer Ärztin in Weiterbildung