Sie kommen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz?

Das ist relevant für die Anerkennung von Weiterbildungen.

Weiterbildungen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Weiterbildung mit abgeschlossener Qualifikation – Automatische Anerkennung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG

Ärzt:innen, die einen Nachweis über eine abgeschlossene Facharztweiterbildung aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, können einen Antrag auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit § 19 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021 stellen. Sofern die Facharztqualifikation im Anhang V unter Punkt 5.1.3 oder 5.1.4 der Richtlinie für Deutschland gelistet ist, kommt das automatische Anerkennungsverfahren zur Anwendung. 

Was ist einzureichen?

Die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf Seite 2 des Antrags auf EU-Umschreibung

Bitte beachten Sie, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin sein müssen, um das Anerkennungsverfahren abzuschließen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen zum Thema Mitgliedschaft.

Weiterbildung mit abgeschlossener Qualifikation – Allgemeines Anerkennungssystem

Ärzt:innen, die einen Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung für eine Qualifikation aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, die nicht in der Richtlinie 2006/36/EG im Anhang V für Deutschland gelistet ist, werden nach dem allgemeinen Verfahren gemäß § 19 und 19a der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2004 bearbeitet. Hierzu gehören Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnungen, die nicht im Anhang 5.1.3 und 5.1.4 der EU-Richtlinie 2005/36/EG gelistet sind.

Bei diesem Verfahren prüft der zuständige Weiterbildungsausschuss die Gleichwertigkeit und entscheidet über die Anerkennung der Qualifikation. Sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wird, erhält das Kammermitglied die Anerkennung in Form einer Anerkennungsurkunde über eine nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin zu führende Bezeichnung. Werden Unterschiede festgestellt, die nicht durch Berufspraxis ausgeglichen werden können, ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Nähere Hinweise können Sie dem Informationsblatt für die Antragstellung eines im Ausland erworbenen Weiterbildungsnachweises entnehmen. 

Was ist einzureichen?

Die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf Seite 2 des Antrags auf Anerkennung von abgeschlossenen Weiterbildungsqualifikationen

Bitte beachten Sie, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin sein müssen, um das Anerkennungsverfahren abzuschließen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen zum Thema Mitgliedschaft.

Anerkennung von ärztlichen Tätigkeiten / Weiterbildungszeiten aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz

Befinden Sie sich derzeit in Weiterbildung, haben Sie ggf. ärztliche Tätigkeiten im EU-Ausland absolviert und streben den Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin an? Dann können Sie die Anerkennung einer bereits im Ausland absolvierten ärztlichen Tätigkeit als Weiterbildungszeit für den Erwerb einer Bezeichnung zur Anrechnung beantragen.

Die Anrechnung kann erfolgen, wenn die ärztliche Tätigkeit unter Berücksichtigung der Grundsätze der Weiterbildungsordnung als gleichwertig eingestuft wird. Der für die angestrebte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Gleichwertigkeit und entscheidet über die Anrechnung und den Umfang der Weiterbildungszeiten. 

Gegen Ende einer Tätigkeit im Ausland sollten Sie darauf achten, dass Ihnen ein Zeugnis ausgestellt wird. Dieses Zeugnis sollte Folgendes enthalten:

  • offizieller Briefkopf (zum Beispiel Klinik- oder Praxislogo)
  • Zeitraum der Tätigkeit mit eventuellen Unterbrechungen
  • Beschäftigungsumfang (Teilzeit/Vollzeit)
  • Angaben über die Weiterbildungsstätte in genügender Ausführlichkeit (zum Beispiel Schwerpunkt der betreffenden Abteilung, Patientengut, Bettenzahl, Leistungsspektrum, ggf. Operationszahlen etc.)
  • eine ausführliche Darstellung der jeweiligen Tätigkeiten

Was ist einzureichen?

Die einzureichenden Unterlagen finden Sie im Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungszeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin sein müssen, um das Anerkennungsverfahren abzuschließen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen zum Thema Mitgliedschaft.