Weiterbildungszeitenrechner
Wie viele Monate dauert meine Weiterbildung noch?
Diese Frage beschäftigt viele Ärzt:innen in Weiterbildung. Arbeitgeberwechsel, verschiedene Weiterbildungsstätten und Teilzeitmodelle können die Berechnung der Weiterbildungszeiten erschweren.
Der Weiterbildungszeitenrechner der Ärztekammer Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre absolvierten Weiterbildungszeiten zu berechnen und die weitere Weiterbildung – auch in Teilzeit – zu planen. Grundlage ist die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021.
Wählen Sie dazu zunächst Ihre Weiterbildungsqualifikation aus. Tragen Sie anschließend Ihre bereits absolvierten sowie ggf. geplanten Weiterbildungszeiten mit Angabe von Start- und Enddatum sowie des Beschäftigungsumfangs in Prozent ein. Das Ergebnis können Sie ausdrucken.
Hinweis
Der Weiterbildungszeitenrechner ist eine unverbindliche Hilfestellung zur Planung Ihrer Weiterbildung. Die errechneten Zeiten dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Orientierung.
Die Ärztekammer Berlin entscheidet erst nach Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Vorlage der Weiterbildungszeugnisse über die Anerkennung von Weiterbildungszeiten.
Was gilt als Weiterbildungszeit?
- Weiterbildungszeiten sind unter Anleitung einer befugten Ärztin oder eines befugten Arztes zu absolvieren.
Im Verzeichnis der Weiterbildungsbefugten können Sie recherchieren, für welche Bezeichnung, nach welcher Weiterbildungsordnung und in welchem Umfang die Befugnis erteilt wurde.
- Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgen.
- Die Weiterbildung erfolgt grundsätzlich in Vollzeit und hauptberuflich.
- Bei einer Weiterbildung in Teilzeit muss die Tätigkeit mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent abgeleistet werden. In einer Zusatz-Weiterbildung ist in der Regel ein Beschäftigungsumfang von mindestens 20 Prozent vorgesehen.
- Die ärztliche Berufstätigkeit während der Weiterbildung muss angemessen vergütet sind.
- Die Mindestdauer eines Tätigkeitsabschnittes beträgt drei Monate.
- Die Weiterbildung kann durch Unterweisung in anerkannten Weiterbildungskursen oder Fallseminaren erfolgen, sofern diese in der Weiterbildungsordnung vorgeschrieben sind.
Hier finden Sie eine Übersicht anerkannter Weiterbildungskurse, die im Kammerbereich stattfinden und von der Ärztekammer Berlin für den Erwerb von Weiterbildungsqualifikationen anerkannt worden sind.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zu Weiterbildungszeiten oder zu unserem Weiterbildungszeitenrechner?
Dann schicken Sie uns eine E-Mail an E weiterbildung@aekb.de oder rufen Sie uns an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: Kontakt & Ansprechpersonen.
Sind Sie bereit für die Prüfung?
Sie möchten Ihre Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung anerkennen lassen und haben die notwendigen Kompetenzen erlangt sowie alle Weiterbildungsinhalte und -zeiten absolviert? Hier erfahren Ärzt:innen in Weiterbildung alles, was für den Antrag relevant ist.