Service

Weiterbildungszeitenrechner

Wie viele Monate dauert meine Weiterbildung noch?

Diese Frage beschäftigt viele Ärzt:innen in Weiterbildung. Arbeitgeberwechsel, verschiedene Weiterbildungs­stätten und Teilzeit­modelle können die Berechnung der Weiterbildungszeiten erschweren.

Der Weiterbildungszeitenrechner der Ärztekammer Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre absolvierten Weiterbildungszeiten zu berechnen und die weitere Weiterbildung – auch in Teilzeit – zu planen. Grundlage ist die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021.

Wählen Sie dazu zunächst Ihre Weiterbildungsqualifikation aus. Tragen Sie anschließend Ihre bereits absolvierten sowie ggf. geplanten Weiterbildungszeiten mit Angabe von Start- und Enddatum sowie des Beschäftigungsumfangs in Prozent ein. Das Ergebnis können Sie ausdrucken.

Hinweis

Der Weiterbildungszeiten­rechner ist eine unverbindliche Hilfestellung zur Planung Ihrer Weiterbildung. Die errechneten Zeiten dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Orientierung.

Die Ärztekammer Berlin entscheidet erst nach Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Vorlage der Weiterbildungs­zeugnisse über die Anerkennung von Weiterbildungs­zeiten.

Meine Weiterbildungs­qualifikation

Weiterbildungsqualifikationen gemäß WBO von 2021

Bitte wählen Sie eine Weiterbildungsqualifikation aus.
Für diese Zusatzweiterbildung ist keine Weiterbildungszeit festgelegt. Bitte beachten Sie die Mindestanforderungen gemäß § 11 WBO.
Pflichtfeld*

Meine absolvierten Weiterbildungszeiten

Hier können Sie bereits absolvierte oder aktive Weiterbildungszeiten eingeben.

Sie können die Felder auch leer lassen und zum nächsten Abschnitt wechseln.

Weiterbildungszeit eingeben

Das Startdatum muss in der Vergangenheit liegen.
Das Startdatum muss in der Zukunft liegen.
Geben Sie ein Enddatum ein.
Das Enddatum muss in der Zukunft liegen.
Das Enddatum muss nach dem Startdatum liegen.
Sie finden den Stellenanteil auf Ihrem Weiterbildungszeugnis. Geleistete Überstunden oder Bereitschaftsdienste können nicht anerkannt werden.
Gemäß § 4 Absatz 6 der Weiterbildungsordnung von 2021 muss die Arbeitszeit in einer Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung mindestens 50 Prozent betragen.
Gemäß § 4 Absatz 6 der Weiterbildungsordnung von 2021 muss eine Weiterbildung in Teilzeit in einer Zusatz-Weiterbildung mindestens 20 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit betragen, sofern in Abschnitt C nichts anderes geregelt ist.
Der Beschäftigungsumfang darf nicht mehr als 100 Prozent betragen.
Pflichtfeld*

Meine geplanten Weiterbildungszeiten

Hier können Sie geplante Weiterbildungszeiten eingeben.

Weiterbildungszeit eingeben

Das Startdatum muss in der Vergangenheit liegen.
Das Startdatum muss in der Zukunft liegen.
Geben Sie ein Enddatum ein.
Das Enddatum muss in der Zukunft liegen.
Das Enddatum muss nach dem Startdatum liegen.
Sie finden den Stellenanteil auf Ihrem Weiterbildungszeugnis. Geleistete Überstunden oder Bereitschaftsdienste können nicht anerkannt werden.
Gemäß § 4 Absatz 6 der Weiterbildungsordnung von 2021 muss die Arbeitszeit in einer Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung mindestens 50 Prozent betragen.
Gemäß § 4 Absatz 6 der Weiterbildungsordnung von 2021 muss eine Weiterbildung in Teilzeit in einer Zusatz-Weiterbildung mindestens 20 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit betragen, sofern in Abschnitt C nichts anderes geregelt ist.
Der Beschäftigungsumfang darf nicht mehr als 100 Prozent betragen.
Pflichtfeld*

Was gilt als Weiterbildungszeit?

  • Weiterbildungszeiten sind unter Anleitung einer befugten Ärztin oder eines befugten Arztes zu absolvieren.

Im Verzeichnis der Weiterbildungs­befugten können Sie recherchieren, für welche Bezeichnung, nach welcher Weiterbildungs­ordnung und in welchem Umfang die Befugnis erteilt wurde.

  • Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiter­bildungs­stätten erfolgen.
  • Die Weiterbildung erfolgt grundsätzlich in Vollzeit und hauptberuflich.
  • Bei einer Weiterbildung in Teilzeit muss die Tätigkeit mit einem Beschäftigungs­umfang von mindestens 50 Prozent abgeleistet werden. In einer Zusatz-Weiterbildung ist in der Regel ein Beschäftigungsumfang von mindestens 20 Prozent vorgesehen.
  • Die ärztliche Berufstätigkeit während der Weiterbildung muss angemessen vergütet sind.
  • Die Mindestdauer eines Tätigkeits­abschnittes beträgt drei Monate.
  • Die Weiterbildung kann durch Unterweisung in anerkannten Weiterbildungs­kursen oder Fallseminaren erfolgen, sofern diese in der Weiterbildungs­ordnung vorgeschrieben sind.

Hier finden Sie eine Übersicht anerkannter Weiterbildungskurse, die im Kammerbereich stattfinden und von der Ärztekammer Berlin für den Erwerb von Weiterbildungsqualifikationen anerkannt worden sind.

Kontakt

Sie haben noch Fragen zu Weiterbildungszeiten oder zu unserem Weiterbildungszeitenrechner?

Dann schicken Sie uns eine E-Mail an E  oder rufen Sie uns an.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: Kontakt & Ansprechpersonen.

Sind Sie bereit für die Prüfung?

Sie möchten Ihre Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung anerkennen lassen und haben die notwendigen Kompetenzen erlangt sowie alle Weiterbildungsinhalte und -zeiten absolviert? Hier erfahren Ärzt:innen in Weiterbildung alles, was für den Antrag relevant ist.