Alles Wichtige zur Beitragsveranlagung

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Veranlagungserklärung und alle Unterlagen zum Download

Mitgliedsbeitrag

Die Ärztekammer Berlin finanziert sich ganz überwiegend über Beiträge ihrer Mitglieder. Im Übrigen erhebt sie für die Erfüllung bestimmter Aufgaben Gebühren. Die Kammerbeiträge richten sich nach der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Beitragsordnung sowie nach der Beitragstabelle, die für jedes Beitragsjahr neu festgesetzt wird.

Beitragserhöhung und Wegfall der Kinderfreibeträge

Die Beitragshebesätze wurden für das Beitragsjahr 2026 um 15 Prozent angehoben. Zudem werden steuerlich gewährte Kinderfreibeträge nicht mehr beitragsmindernd berücksichtigt. Beide Beschlüsse wurden von den Delegierten in ihrer Versammlung im November 2025 mehrheitlich getroffen.

Lange vor der Haushaltssitzung der Delegiertenversammlung hatte der Vorstand bereits eine umfassende Aufgabenkritik vorgenommen. Im Zuge seiner Wirtschaftsplanung wurden folglich zahlreiche Ausgaben gestrichen und zudem Personaleinsparungen für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehen. Dennoch war aufgrund der Preisentwicklungen der vergangenen Jahre, der notwendigen Investitionen in mitgliederorientierte sowie sichere IT- Strukturen und des Rückgangs der Einnahmen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragsanpassungen nicht mehr realisierbar. Der Einschätzung des Vorstands schloss sich die Delegiertenversammlung mehrheitlich an.

Über die intensiven Haushaltsdiskussionen in der Delegiertenversammlung wurde in „Berliner Ärzt:innen“ 01/2026 ausführlich berichtet. Eine Positionierung von Mitgliedern des Vorstands zu diesen Entscheidungen finden Sie in diesem Interview.

Überblick zur Entwicklung der Kammerbeiträge

Überblick zur Entwicklung der Kammerbeiträge

Elektronische Beitragsveranlagung

Seit 2022 können Sie im Mitglieder-/Kammerportal Ihren Beitrag online veranlagen, Dokumente hochladen und SEPA-Mandate erteilen, ändern oder löschen. Ihnen werden im Portal zudem beitragsbezogene Schreiben und Bescheide zur Verfügung gestellt.

Und so funktioniert sie

  • Ihre Stammdaten sind im Mitglieder-/Kammerportal bereits hinterlegt. Sie bestätigen die Aktualität oder ändern sie entsprechend.
  • Anschließend geben Sie Schritt für Schritt Ihre Veranlagungsdaten ein.
  • Der Programmassistent prüft unmittelbar die Vollständigkeit der Eingaben.
  • Schließlich laden Sie Ihre Nachweise hoch.
  • Zum Abschluss haben Sie die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, zu ändern bzw. zu widerrufen.
  • Übertragung Ihrer Daten erfolgt erst, nachdem Sie die den Abschluss der Erfassung der Daten bestätigt haben.

Ihnen liegen noch keine Nachweise zur Einstufung vor? Auch im Portal können Sie Ihren Beitrag vorläufig veranlagen. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise nach Erhalt ein. Ihre Veranlagung wird sodann abschließend bearbeitet.

Elektronische Bekanntgabe von Mitteilungen und Bescheiden

Wenn Sie sich für die Online-Beitragsveranlagung entscheiden, erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide nicht mehr per Post. Sie werden Ihnen online im Portal zur Verfügung gestellt. In die elektronische Bekanntgabe müssen Sie einmalig einwilligen:

  • Sobald wir Ihnen eine Mitteilung oder einen Bescheid in Ihrer „Postbox“ bereitgestellt haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • Mitteilungen und Bescheide zu Beitragsveranlagungen sind in der Postbox jederzeit abrufbar. 
  • Wenn Sie nach dem Veranlagungsstichtag (01.02.) nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Berlin sind, stehen Ihnen die Veranlagung im Portal sowie der Empfang von Mitteilungen und Bescheiden nicht mehr zur Verfügung. Ein begonnener Online-Vorgang wird auf dem Schriftweg abgeschlossen.

Kein Formular per Post

Haben Sie in einem Beitragsjahr Ihren Beitrag bereits online veranlagt, erhalten Sie im nachfolgenden Beitragsjahr keine Veranlagungsformulare mehr per Post geschickt. 

Einreichung Unterlagen & Beitragszahlung bis 15.04.2026

Bitte reichen Sie Ihre ausgefüllte Veranlagungs­erklärung mit Nachweisen bis zum 15. April 2026 bei uns ein und zahlen Sie Ihren Beitrag bis zum selben Datum. Dieser Tag ist der sogenannte Zugangs­stichtag nach der Beitrags­ordnung der Ärztekammer Berlin.

Zugang zum Mitgliederportal

Hier anfordern

Der schnellste Weg ins Mitglieder-/­Kammer­portal: Fordern Sie hier Ihre persönlichen Zugangsdaten und das PostIdent-Formular zur Identifizierung an.

Kammerportal

Was ist neu?

Das Kammerportal, das Portal für die Mitglieder der Ärztekammer Berlin, wird in den kommenden Monaten technisch vollständig erneuert und übersichtlicher gestaltet. Aktuell können Sie bereits einige Aktivitäten im neuen Kammerportal einsehen und verwalten. Alle weiteren Funktionen und Services finden Sie weiterhin im alten Mitgliederportal.

Sie erreichen das Kammerportal ausschließlich über Weiterleitungen aus dem Mitgliederportal. Diese sind überall dort eingerichtet, wo Sie sie benötigen.

Über alle Neuerungen, Verbesserungen und Änderungen im Kammerportal informieren wir Sie transparent auf der Seite Kammerportal: Was ist neu? Ob neue Funktionen oder optimierte Prozesse für Ihre Anliegen – dort bleiben Sie auf dem Laufenden.

Fragen & Antworten zur Veranlagungserklärung

In unserem Papierformular zur Beitragsveranlagung sind Abschnittsüberschriften zu den Buchstaben A. bis M. vorhanden. Diese Buchstaben finden Sie auch in den nachstehenden Antworten wieder; Sie können sich an den Buchstaben orientieren, um den gewünschten Abschnitt im Papierformular leichter zu finden. In der elektronischen Beitragsveranlagung werden Sie auf Basis Ihrer jeweiligen Angaben automatisch zum passenden Abschnitt geleitet.

Die meisten Kammermitglieder sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit nur Mitglied der Ärztekammer Berlin. Demzufolge ist der Beitrag nur gegenüber der Ärztekammer Berlin zu veranlagen. Sofern Sie Mitglied in weiteren Heilberufskammern sind, beachten Sie bitte die weiter untenstehenden FAQ.

Das Beitragsbemessungsjahr ist das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr. Der Beitrag bemisst sich nach der Höhe der im Beitragsbemessungsjahr erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Der Veranlagungsstichtag ist der 1. Februar des Beitragsjahres.

Bitte füllen Sie in der Veranlagungserklärung die Tabelle zur Angabe Ihrer Einkünfte aus (A.). Ziehen Sie dazu die Werte aus Ihrem Einkommensteuerbescheid 2024 heran. Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt können Sie auch Ihre Lohnsteuerbescheinigung 2024 verwenden, sofern Sie neben Ihren ärztlichen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine weiteren Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielen und im Jahr 2024 nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet waren.

Fügen Sie Ihrer Veranlagungserklärung eine Kopie Ihres Einkommensnachweises bei (nicht beitragsrelevante Angaben dürfen unkenntlich gemacht werden) und kreuzen Sie das Zutreffende an (G.). Alternativ kann Ihre Veranlagung auch durch Ihre Steuerberatung bestätigt werden (G.).

Wenn Ihnen Ihr Einkommensteuerbescheid 2024 noch nicht vorliegt, nehmen Sie bitte eine vorläufige Einstufung, zum Beispiel anhand Ihrer Steuererklärung, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Beitragsveranlagung im letzten Jahr, vor (A. und G.). Hierdurch vermeiden Sie, dass Ihr Beitrag einseitig in einer hohen Stufe festgesetzt wird.

Bitte veranlagen Sie in der Veranlagungserklärung unter B. die Beitragsstufe 3 (= 69 €).

Bitte veranlagen Sie den Beitrag in der Veranlagungserklärung vorläufig (C.) in der Beitragsstufe 3 (= 69 €). Eine abschließende Entscheidung erfolgt nach Vorlage Ihres Nachweises zu den im Jahr 2026 erzielten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit.

Errechnen Sie zunächst Ihren vollen Beitrag in der Veranlagungserklärung (A.). Anschließend teilen Sie den vollen Beitrag durch die Anzahl Ihrer Kammermitgliedschaften (D.). Sofern diese Beitragsbemessung zu einer insgesamt unverhältnismäßigen Beitragserhebung führt, zum Beispiel weil die andere Kammer keine Teilungsregel vorsieht, können Sie alternativ die Summe Ihrer in Berlin erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Jahr 2024 eintragen und Ihren Beitrag anhand dessen bemessen. Sie zahlen jedoch mindestens 69 €.

Bitte ermitteln Sie Ihren Beitrag zum einen entsprechend der Regelung für Mitglieder, die in mindestens einer weiteren Landesärztekammer Mitglied sind (D.) und zum anderen entsprechend der Regelung für Mitglieder, die in mindestens einer weiteren Heilberufskammer Mitglied sind (E.). Danach kreuzen Sie den für Sie günstigeren Beitrag an (F.) (sog. Günstigerprüfung). Bei der elektronischen Beitragsveranlagung wird der für Sie günstigere Beitrag automatisch ermittelt.

Veranlagen Sie den Beitrag bitte in der Beitragsstufe 8 mit 207 € (E.) und geben Sie an, in welchen Kammern Sie zusätzlich Mitglied sind. Sofern sich aufgrund der Bemessung Ihrer Einkünfte die Beitragsstufen 3 bis 7 ergeben (A.), veranlagen Sie alternativ den Beitrag mit 69 € (sog. Günstigerprüfung).

Bitte veranlagen Sie den Mindestbeitrag in Höhe von 69 € (H.) und legen Sie einen geeigneten Nachweis, z. B. eine Arbeitgeber- oder Rentenbescheinigung bzw. ein ärztliches Attest, bei. Bei Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit können Sie zusätzlich einen Antrag auf dauerhafte Festsetzung des Mindestbeitrags stellen.

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung (I). und reichen Sie geeignete Nachweise (etwa Kopien des Bescheides über den festgestellten Pflegegrad bzw. den Grad der Behinderung oder des Schwerbehindertennachweises) ein. 

Sofern Ihnen der Pflegegrad 3 oder höher unbefristet zugewiesen oder der o. g. Grad der Behinderung unbefristet festgestellt worden ist, können Sie die Befreiung vom Beitrag auch auf Dauer beantragen (I.).

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung (I.) und reichen Sie geeignete Nachweise (zum Beispiel Kopien des Leistungsbescheides) ein. 

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung (I.).

Stellen Sie bitte einen Antrag auf Stundung oder Erlass (M.), begründen Sie den Antrag und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

Die Einreichung der Veranlagungserklärung mit Nachweisen und die Zahlung des Beitrages müssen bis zum Zugangsstichtag erfolgen; in diesem Jahr ist dies der 15.04.2026.

Wenn Sie die Veranlagungserklärung und die erforderlichen Nachweise nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht einreichen, setzt die Kammer Ihren Beitrag einseitig fest. Die Festsetzung erfolgt je nach dem Vorjahresbeitrag entweder in der Beitragsstufe 35 auf 1.147 €, in der Stufe 55 auf 1.803 € oder in der Stufe 200 auf 6.555 € (Höchstbeitrag).

Nach einer Festsetzung kann Ihr Beitrag angepasst werden. Hierfür müssen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen und Ihre ärztlichen Einkünfte nachweisen. Informationen dazu, wie Sie Ihren Widerspruch rechtskonform einlegen, finden Sie hier.

 

Nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Beitrag noch an Ihre tatsächlichen Einkünfte angepasst werden; es wird jedoch ein Verspätungszuschlag in Höhe von 150 € erhoben. Der Antrag auf Anpassung muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides gestellt; die tatsächlichen Einkünfte müssen nachgewiesen werden.

Sie können der Ärztekammer Berlin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In diesem Fall wird Ihr Beitrag zum jeweiligen Stichtag von dem benannten Konto abgebucht. Für die Erteilung des SEPA-Mandats nutzen Sie bitte unser Formular SEPA-Lastschriftmandat. Oder Sie überweisen Ihren Beitrag unter Angabe Ihrer Registriernummer an:

Zahlungsempfängerin: Ärztekammer Berlin, K. d. ö. R.
IBAN: DE48 3006 0601 0001 1340 00
BIC (SWIFT-Code): DAAE DE DD

Ihre Beitragsunterlagen unterliegen der Vertraulichkeit. Für den Versand per Post nutzen Sie den beiliegenden Rückumschlag oder versehen Sie Ihre Beitragspost mit dem Vermerk „Beitragsangelegenheit – vertraulich“. Ihr Brief wird dann von der Poststelle der Ärztekammer Berlin ungeöffnet an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz im Rahmen der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen finden Sie hier.

Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz bei der Nutzung des Mitgliederportals sind hier hinterlegt.