Alles Wichtige zur Beitragsveranlagung

Mitgliedsbeitrag

Die Ärztekammer Berlin finanziert sich ganz überwiegend über Beiträge ihrer Mitglieder. Im Übrigen erhebt sie für die Erfüllung bestimmter Aufgaben Gebühren. Die Kammerbeiträge richten sich nach der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Beitragsordnung sowie nach der Beitragstabelle, die für jedes Beitragsjahr neu festgesetzt wird.

Elektronische Beitragsveranlagung

Seit 2022 können Sie im Mitgliederportal Ihren Beitrag online veranlagen, Dokumente hochladen und SEPA-Mandate erteilen, ändern oder löschen. Ihnen werden im Portal zudem beitragsbezogene Schreiben und Bescheide zur Verfügung gestellt.

Und so funktioniert sie

  • Ihre Stammdaten sind im Mitgliederportal bereits hinterlegt. Sie bestätigen die Aktualität oder ändern sie entsprechend.
  • Anschließend geben Sie Schritt für Schritt Ihre Veranlagungsdaten ein.
  • Der Programmassistent prüft unmittelbar die Vollständigkeit der Eingaben.
  • Schließlich laden Sie Ihre Nachweise hoch.
  • Zum Abschluss haben Sie die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, zu ändern bzw. zu widerrufen.
  • Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt erst, nachdem Sie die den Abschluss der Erfassung der Daten bestätigt haben.

Ihnen liegen noch keine Nachweise zur Einstufung vor? Auch im Portal können Sie Ihren Beitrag vorläufig veranlagen. Der Beitragsvorgang wird entsprechend gekennzeichnet. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise nach Erhalt ein. Ihre Veranlagung wird sodann abschließend bearbeitet.

Elektronische Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden

Wenn Sie sich für die Online-Beitragsveranlagung entscheiden, erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide nicht mehr per Post. Sie werden Ihnen ebenfalls online im Portal zur Verfügung gestellt. In die elektronische Bekanntgabe müssen Sie einwilligen, wenn Sie Ihren Beitrag online veranlagen möchten:

  • Sobald wir Ihnen eine Mitteilung oder einen Bescheid in Ihrer „Dokumentenmappe“ bereitgestellt haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • Sie haben im Mitgliederportal jederzeit Zugriff auf Ihre Mitteilungen und Bescheide.
  • Alle Dokumente werden für Sie archiviert.
  • Wenn Sie nach dem Veranlagungsstichtag (01.02.) nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Berlin sind, steht Ihnen die Veranlagung im Portal sowie der Empfang von Mitteilungen und Bescheiden nicht mehr zur Verfügung. Ein begonnener Online-Vorgang wird dann auf dem Schriftweg abgeschlossen.

Kein Formular per Post

Haben Sie in einem Beitragsjahr Ihren Beitrag bereits online veranlagt, erhalten Sie im nachfolgenden Beitragsjahr keine Veranlagungsformulare mehr per Post geschickt. Sie können dann bis auf Widerruf Ihre Veranlagung online im Mitgliederportal vornehmen.

Der Zugangsstichtag ist in diesem Jahr auf den 30. April 2024 festgesetzt. Bis zu diesem Termin sollen die Beitragsveranlagung eingereicht und der Beitrag gezahlt werden.

Zugang zum Mitgliederportal

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Der schnellste Weg ins Mitgliederportal: Fordern Sie hier Ihre persönlichen Zugangsdaten und das PostIdent-Formular zur Identifizierung an.

Fragen & Antworten zur Veranlagungserklärung

Die meisten Kammermitglieder sind aufgrund der beruflichen Tätigkeit nur Mitglied der Ärztekammer Berlin. Demzufolge ist der Beitrag nur gegenüber der Ärztekammer Berlin zu veranlagen.

Der Beitrag bemisst sich nach der Höhe der im Beitragsbemessungsjahr (vorletztes Jahr vor dem Beitragsjahr) erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Der Veranlagungsstichtag ist der 1. Februar.

Bitte füllen Sie in der Veranlagungserklärung die Tabelle unter A. aus. Ziehen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid heran. Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt können Sie auch Ihre Lohnsteuerbescheinigung verwenden, sofern Sie neben Ihren ärztlichen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine weiteren Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielen. Wenn Ihnen die Nachweise noch nicht vorliegen, nehmen Sie bitte eine vorläufige Einstufung anhand von Erfahrungswerten vor.

Bitte veranlagen Sie in der Veranlagungserklärung unter B. die Beitragsstufe 3 (= 60 €).

Bitte veranlagen Sie den Beitrag in der Veranlagungserklärung unter C.  vorläufig. Eine abschließende Entscheidung erfolgt nach Vorlage Ihres Nachweises zu den im Jahr 2024 erzielten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit. Sollte die Beitragsbemessung nicht die Stufe 3 ergeben, dann veranlagen Sie den Beitrag bitte unter A.

Errechnen Sie zunächst Ihren vollen Beitrag unter A. der Veranlagungserklärung. Anschließend teilen Sie den vollen Beitrag unter D. durch die Anzahl Ihrer Kammermitgliedschaften. Sofern diese Beitragsbemessung zu einer insgesamt unverhältnismäßigen Beitragserhebung führt, zum Beispiel weil die andere Kammer keine Teilungsregel vorsieht, können Sie den Beitrag anhand der im Jahr 2022 in Berlin erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bemessen. Sie zahlen jedoch mindestens 60 €.

Veranlagen Sie den Beitrag bitte unter E. in der Beitragsstufe 8 mit 180,00 €. Sie veranlagen den günstigeren Beitrag nach A. mit 60,00 €, sofern sich aufgrund der Bemessung nach den Einkünften die Beitragsstufe 3, 4 oder 5 ergibt.

Bitte ermitteln Sie die Beitragseinstufung unter D. und unter E. und tragen Sie unter F. den für Sie günstigeren Beitrag ein.

Bitte veranlagen Sie unter H. der Veranlagungserklärung den Mindestbeitrag in Höhe von 60 €. Bei dauerhafter Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit können Sie zusätzlich einen Antrag auf dauerhafte Festsetzung des Mindestbeitrags stellen. Im Fall einer dauerhaften und schweren Erkrankung legen Sie Ihrer Veranlagung bitte ein ärztliches Attest bei.

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung unter I. einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung und reichen Sie geeignete Nachweise (zum Beispiel Kopien des Leistungsbescheides) ein. 

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung unter I. einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung und reichen Sie geeignete Nachweise (zum Beispiel Kopien des Bescheides über den festgestellten Pflegegrad bzw. den Grad der Behinderung oder des Schwerbehindertennachweises) ein. 

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung unter I. einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung und reichen Sie geeignete Nachweise ein. 

Stellen Sie bitte unter M. in der Veranlagungserklärung einen Antrag auf Stundung oder Erlass, begründen Sie den Antrag und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

Die Einreichung der Beitragsveranlagung und die Zahlung des Beitrages sollen bis zum Zugangsstichtag erfolgen. Dieser ist in diesem Jahr auf den 30.04.2024 festgesetzt.

Wenn Sie die Beitragsveranlagung und die erforderlichen Nachweise nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht einreichen, setzt die Kammer Ihren Beitrag 2024 fest. Die Festsetzung erfolgt nach dem Vorjahresbeitrag in der Beitragsstufe 35 auf 998 €, in der Stufe 55 auf 1.568 €, oder es wird der höchste Beitrag der Tabelle in Höhe von 5.700 € festgesetzt.

Nach einer Festsetzung kann Ihr Beitrag angepasst werden. Hierfür müssen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen und Ihre ärztlichen Einkünfte nachweisen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Beitrag noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheides an Ihre tatsächlichen Einkünfte angepasst werden; es entsteht jedoch in diesem Fall ein Verspätungszuschlag i. H. v. 150 €.

Datenschutz

Ihre Beitragsunterlagen unterliegen der Vertraulichkeit. Für den Versand per Post nutzen Sie den den Unterlagen beiliegenden Rückumschlag oder versehen Sie Ihre Beitragspost mit dem Vermerk „Beitragsangelegenheit – vertraulich“. Ihr Brief wird dann von der Poststelle der Ärztekammer Berlin ungeöffnet an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz. Informationen zum Datenschutz im Mitgliederportal sind dort auch hinterlegt.