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Mitgliedsbeitrag

Die Ärztekammer Berlin finanziert sich ganz überwiegend über Beiträge ihrer Mitglieder. Im Übrigen erhebt sie für die Erfüllung bestimmter Aufgaben Gebühren. Die Kammerbeiträge richten sich nach der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Beitragsordnung sowie nach der Beitragstabelle, die für jedes Beitragsjahr neu festgesetzt wird.

Neu: Elektronische Beitragsveranlagung

Seit 2022 können Sie im Mitgliederportal Ihren Beitrag online veranlagen, Dokumente hochladen und SEPA-Mandate erteilen, ändern oder löschen. Ihnen werden im Portal zudem beitragsbezogene Schreiben und Bescheide zur Verfügung gestellt.

Und so funktioniert es

  • Ihre Stammdaten sind im Mitgliederportal bereits hinterlegt. Sie bestätigen die Aktualität oder ändern sie entsprechend.
  • Anschließend geben Sie Schritt für Schritt Ihre Veranlagungsdaten ein.
  • Der Programmassistent prüft unmittelbar die Vollständigkeit der Eingaben.
  • Schließlich laden Sie Ihre Nachweise hoch.
  • Sie haben die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen oder ein bestehendes Mandat zu ändern bzw. zu widerrufen.
  • Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt erst, nachdem Sie die den Abschluss der Erfassung der Daten bestätigt haben.

Ihnen liegen noch keine Nachweise zur Einstufung vor? Auch im Portal können Sie Ihren Beitrag vorläufig veranlagen. Der Beitragsvorgang wird entsprechend gekennzeichnet. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise nach Erhalt ein. Ihre Veranlagung wird sodann abschließend bearbeitet.

Elektronische Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden

Wenn Sie sich für die Online-Beitragsveranlagung entscheiden, erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide nicht mehr per Post. Sie werden Ihnen ebenfalls online im Portal zur Verfügung gestellt. In die elektronische Bekanntgabe müssen Sie einwilligen, wenn Sie Ihren Beitrag online veranlagen möchten:

  • Sobald wir Ihnen eine Mitteilung oder einen Bescheid in Ihrer „Dokumentenmappe“ bereitgestellt haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • Sie haben im Mitgliederportal jederzeit Zugriff auf Ihre Mitteilungen und Bescheide.
  • Alle Dokumente werden für Sie archiviert.
  • Wenn Sie nach dem Veranlagungsstichtag (01.02.) nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Berlin sind, steht Ihnen die Veranlagung im Portal sowie der Empfang von Mitteilungen und Bescheiden nicht mehr zur Verfügung. Ein laufender Online-Vorgang wird dann auf dem Schriftwege abgeschlossen.

Ab 2024 kein Formular per Post

Wenn Sie in diesem Jahr Ihren Beitrag bereits online veranlagen, brauchen Sie uns das in dieser Post enthaltene Formular nicht mehr brieflich zu übersenden. Ab 2024 erhalten Sie von uns das Formular für die Veranlagung dann nicht mehr per Post. Vielmehr bitten wir Sie bis auf Widerruf, Ihre Veranlagung online im Mitgliederportal vorzunehmen.

Ob in Papier oder elektronisch: Ihre Veranlagungserklärung muss der Ärztekammer Berlin mit den nötigen Nachweisen bis zum Ablauf des Zugangsstichtages (16. April 2023) zugehen bzw. zugegangen sein.

Fragen & Antworten zur Veranlagungserklärung

Bei einer ärztlichen Tätigkeit ausschließlich in Berlin sind Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin und keiner weiteren Landesärztekammer in Deutschland. In diesem Fall, der auf die meisten Kammermitglieder zutrifft, ist der Beitrag ausschließlich gegenüber der Ärztekammer Berlin zu veranlagen.

Der Beitrag bemisst sich nach der Höhe der im Beitragsbemessungsjahr (vorletztes Jahr vor dem Beitragsjahr) erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Der Veranlagungsstichtag ist der 1. Februar.

Bitte füllen Sie in der Veranlagungserklärung die Tabelle unter A. aus. Ziehen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid heran. Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt können Sie auch Ihre Lohnsteuerbescheinigung verwenden, sofern Sie neben Ihren ärztlichen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine weiteren Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielen. Wenn Ihnen die Nachweise noch nicht vorliegen, nehmen Sie bitte eine vorläufige Einstufung anhand von Erfahrungswerten vor.

Bitte veranlagen Sie in der Veranlagungserklärung unter B. die Beitragsstufe 3 (= 60 €).

Bitte veranlagen Sie in der Veranlagungserklärung unter C. die Beitragsstufe 3 (= 60 €) vorläufig. Eine abschließende Entscheidung erfolgt nach Vorlage Ihres Nachweises zu den im Jahr 2023 erzielten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit.

Errechnen Sie zunächst Ihren vollen Beitrag unter A. der Veranlagungserklärung. Anschließend teilen Sie den vollen Beitrag unter D. durch die Anzahl Ihrer Kammermitgliedschaften. Sofern diese Beitragsbemessung zu einer insgesamt unverhältnismäßigen Beitragserhebung führt, zum Beispiel weil die andere Kammer keine Teilungsregel vorsieht, können Sie den Beitrag anhand der im Jahr 2021 in Berlin erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bemessen. Sie zahlen jedoch mindestens 60 €.

Veranlagen Sie den Beitrag bitte unter E. in der Beitragsstufe 8 mit 180,00 €.

Bitte ermitteln Sie die Beitragseinstufung unter D. und unter E. und tragen Sie unter F. den für Sie günstigeren Beitrag ein.

Bitte veranlagen Sie unter G. der Veranlagungserklärung den Mindestbeitrag in Höhe von 60 €. Bei dauerhafter Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit können Sie zusätzlich einen Antrag auf dauerhafte Festsetzung des Mindestbeitrags stellen. Im Fall einer dauerhaften und schweren Erkrankung legen Sie Ihrer Veranlagung bitte ein ärztliches Attest bei.

Stellen Sie bitte in der Veranlagungserklärung unter H. einen Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung und reichen Sie mit Ihrem Antrag Kopien der Leistungsbescheide bzw. einen Bescheid über den anerkannten Pflegegrad ein.

Stellen Sie bitte unter I. in der Veranlagungserklärung einen Antrag auf Stundung oder Erlass, begründen Sie den Antrag und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

Die Einreichung der Beitragsveranlagung soll bis zum Zugangsstichtag erfolgen. Dieser ist in diesem Jahr auf den 16.04.2023 festgesetzt.

Wenn Sie die Beitragsveranlagung und die erforderlichen Nachweise nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht einreichen, setzt die Kammer Ihren Beitrag 2023 fest. Die Festsetzung erfolgt nach dem Vorjahresbeitrag in der Beitragsstufe 35 auf 998 €, in der Stufe 55 auf 1.568 € oder es wird der höchste Beitrag der Tabelle in Höhe von 5.700 € festgesetzt.

Nach einer Festsetzung kann Ihr Beitrag angepasst werden. Hierfür müssen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen und Ihre ärztlichen Einkünfte nachweisen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Beitrag noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheides an Ihre tatsächlichen Einkünfte angepasst werden; es entsteht jedoch in diesem Fall ein Verspätungszuschlag i. H. v. 150 €.

Datenschutz

Ihre Beitragsunterlagen unterliegen der Vertraulichkeit. Für den Versand per Post nutzen Sie den den Unterlagen beiliegenden Rückumschlag oder versehen Sie Ihre Beitragspost mit dem Vermerk „Beitragsangelegenheit – vertraulich“. Ihr Brief wird dann von der Poststelle der Ärztekammer Berlin ungeöffnet an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Kopien der Steuerbescheide werden nach Abschluss des Beitragsvorganges vernichtet. Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz. Informationen zum Datenschutz im Mitgliederportal sind dort hinterlegt.