Kontakt & Ansprechpersonen

Berufsrechtliche Beratung für Kammermitglieder

Gerne können Sie uns konkrete Fragen zum ärztlichen Berufsrecht stellen. Bitte füllen Sie hierfür unser Beratungsformular aus, mit dem Sie uns Ihre Daten und Informationen übermitteln können.

Mit dem Formular stellen wir sicher, dass wir alle relevanten Informationen erhalten, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Ihre Angaben werden gesichert mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung aufgrund zahlreicher Anfragen längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zu laufenden Verfahren erreichen Sie uns unter den weiter unten genannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den üblichen Geschäftszeiten.

Anfrage zur berufsrechtlichen Beratung

Kontakt Berufsrecht

Datenschutz

Vor dem Absenden des Formulars müssen Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden erklären. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei der Nutzung von elektronischen Formularen der Ärztekammer Berlin erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [1], Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der berufsrechtlichen Beratung in unserer Datenschutzinformation [2]. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. .

Hinweis: * Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.
Kontakt

Abteilung 4 - Berufs- und Satzungsrecht

Martina Jaklin

Abteilungsleiterin (Juristin)

Dr. jur. Katrin Börchers

Stellvertretende Abteilungsleiterin (Juristin)

Dilara Azara

Juristin

Marie-Pascale De Ron

Juristin

Isabella Flores Oviedo

Juristin

Selina Adelberger

Juristin

Sabine Lubig

Juristin

Klaus Philipp Schmitt, LL.M.

Jurist

Stefanie Hinz

Sachbearbeitung

Christina Janßen

Sachbearbeitung

Kristin Klein

Sachbearbeitung

Diana Letzner

Sachbearbeitung

Joanna Nowak

Sachbearbeitung

Nicole Pfeiffer

Sachbearbeitung

Sina Wegner

Sachbearbeitung
Kontakt

Widerspruchsstelle

Dilara Azara

Juristin

Kristin Klein

Sachbearbeitung

Sina Wegner

Sachbearbeitung

Widerspruchsverfahren

Gegen Entscheidungen der Ärztekammer Berlin (Verwaltungsakte) ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Rechtsbehelf, in der Regel der Widerspruch, statthaft. Die Information, welcher Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der Ärztekammer Berlin innerhalb welcher Frist eingelegt werden kann, finden Sie am Ende des Ihnen zugegangenen Bescheids.

Hier erfahren Sie, wo und in welcher Form Sie wirksam Widerspruch gegen einen Bescheid (schriftlicher Verwaltungsakt) der Ärztekammer Berlin einlegen können.