Vom Brandenburgischen Medizinaledikt im Jahr 1685 über die Neugründung der Ärztekammer in Berlin/West in 1962 bis heute.
Die Ärztekammer Berlin
Die Ärztekammer Berlin ist die Berufsvertretung aller rund 35.000 Berliner Ärzt:innen. Sie hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Das heißt, sie übernimmt staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung. Den Rahmen für die Tätigkeit der Kammer gibt das Berliner Heilberufekammergesetz vor; Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.