Jobsuche, berufliche Alternativen und Arbeiten im Ausland
Sie sind Ärzt:in und möchten sich beruflich neu orientieren? Wir haben Informationen und hilfreiche Links zusammengestellt.
Unbedenklichkeits-bescheinigung
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt im Ausland tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing / Leumundszeugnis). Diese stellt im Land Berlin ausschließlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als zuständige staatliche Stelle aus. Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Unter anderem müssen Sie eine Bescheinigung der Ärztekammer Berlin über die Daten der Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Berlin sowie gegebenenfalls Daten zu hier vorliegenden Beschwerdeverfahren, berufsordnungsrechtlichen Rügen oder berufsgerichtlichen Verfahren einreichen. Hierzu können Sie sich telefonisch an die Sachbearbeiter:innen der Abteilung Berufsrecht wenden.
Konformitätsbescheinigung für Qualifikationen als Fachärztin/Facharzt nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG
Sofern Sie eine Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt von der Ärztekammer Berlin erworben haben und eine Umschreibung dieser Qualifikation in einem EU-Mitgliedstaat anstreben, ist zusätzlich zur Urkunde ggf. eine Konformitätsbescheinigung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. In dieser wird bestätigt, dass die von der Ärztekammer Berlin erteilte Anerkennung als Fachärztin/Facharzt den Anforderungen der EU-Richtlinie sowie der im Anhang V Nr. 5.1.3 oder 5.1.4 gelisteten Bezeichnung entspricht.
Den erforderlichen Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG senden Sie uns per Post, ggf. vorab per E-Mail an E weiterbildung@aekb.de. Sollte die Bescheinigung an eine uns unbekannte bzw. abweichende Postanschrift gesendet werden, da Sie nicht mehr in Berlin tätig sind, ist zur Feststellung der Identität eine lesbare Kopie des Personalausweises/Reisepasses beizufügen. Für diese Leistung wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.
Konformitätsbescheinigung für die Ärztliche Grundausbildung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Zuständigkeit BfArM)
Für die Bearbeitung und Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung gemäß Anhang V Nr. 5.1.1 und Artikel 24 der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Ärztliche Grundausbildung) ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Der Antrag kann nicht über die Ärztekammer Berlin gestellt werden.
Hier erhalten Sie Informationen zur Konformitätsbescheinigung für Gesundheitsberufe.
Planen Sie eine Weiterbildung im Ausland und eine Rückkehr nach Deutschland/Berlin sowie eine Anrechnung von ärztlichen Tätigkeiten / Weiterbildungszeiten aus dem Ausland?
Planen Sie eine Weiterbildung im Ausland und eine Rückkehr nach Deutschland/Berlin sowie eine Anrechnung von ärztlichen Tätigkeiten / Weiterbildungszeiten aus dem Ausland? Eine Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus dem Ausland erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage der entsprechenden Zeugnisse in deutscher Sprache (amtlich beglaubigte Übersetzung). Gegen Ende einer Tätigkeit im Ausland sollten Sie darauf achten, dass Ihnen ein Zeugnis ausgestellt wird. Dieses Zeugnis sollte Folgendes enthalten:
- offizieller Briefkopf (zum Beispiel Klinik- oder Praxislogo)
- Zeitraum der Tätigkeit mit eventuellen Unterbrechungen
- Beschäftigungsumfang (Teilzeit/Vollzeit)
- Angaben über die Weiterbildungsstätte in genügender Ausführlichkeit (zum Beispiel Schwerpunkt der betreffenden Abteilung, Patientengut, Bettenzahl, Leistungsspektrum, ggf. Operationszahlen etc.)
- eine ausführliche Darstellung der jeweiligen Tätigkeiten