Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt im Ausland tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine sogenannte Unbedenk­lichkeits­beschei­ni­gung (Certificate of good standing / Leu­munds­zeugnis). 

Die Unbedenk­lichkeits­beschei­ni­gung (Certificate of good standing) stellt im Land Berlin ausschließlich das Landesamt für Gesund­heit und Soziales (LAGeSo) als zuständige staatliche Stelle aus. Informa­tionen zum Antrags­verfahren erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Unter anderem müssen Sie eine Bescheinigung der Ärztekammer Berlin über die Daten der Mitgliedschaft bei der Ärzte­kammer Berlin sowie gegebenenfalls Daten zu hier vorliegenden Beschwerde­verfahren, berufs­ordnungs­rechtlichen Rügen oder berufs­gericht­lichen Verfahren ein­reichen.

Die Bescheinigung können Sie mit diesem Formular anfordern. 

Antrag auf Bescheinigung der Ärztekammer Berlin für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Angaben zur ärztlichen Tätigkeit

Während der Zeit der Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Berlin habe ich folgende ärztliche Tätigkeit ausgeübt oder übe sie noch aus (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachauswahl möglich): .

Hinweis

Sofern Kammermitglieder oder ehemalige Kammermitglieder bis zur Ausstellung der Bescheinigung berufsrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird die Bescheinigung der Ärztekammer Berlin an die Privatanschrift des Kammermitglieds oder ehemaligen Kammermitglieds versendet. Die elektronische Übermittlung an die zuständige Approbationsbehörde erfolgt nach Kenntnisnahme und Zustimmung des Kammermitglieds oder ehemaligen Kammermitglieds zur Weiterleitung. .

Hinweis: * Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.