Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt im Ausland tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing / Leumundszeugnis).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) stellt im Land Berlin ausschließlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als zuständige staatliche Stelle aus. Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Unter anderem müssen Sie eine Bescheinigung der Ärztekammer Berlin über die Daten der Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Berlin sowie gegebenenfalls Daten zu hier vorliegenden Beschwerdeverfahren, berufsordnungsrechtlichen Rügen oder berufsgerichtlichen Verfahren einreichen.
Die Bescheinigung können Sie mit diesem Formular anfordern.