Austausch von elektronischen Arztausweisen (eA) – Update

Meldung

Derzeit muss eine große Anzahl von elektronischen Arztausweisen (eA) ausgetauscht werden, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Austausch, Freischaltung und Einbindung in das Praxisverwaltungssystem müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 erfolgt sein.

Der Tausch kann aus zwei Gründen notwendig sein

Zum einen dürfen ab dem 01. Juli 2026 eA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, da diese nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit verwenden. Die eA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Die ECC-Verschlüsselung entspricht nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur. Von diesem Problem sind eA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign betroffen.

Zum anderen müssen alle Ausweise getauscht werden, die einen bestimmten Chip verwenden. Hinsichtlich dieses Chips hat eine Forschergruppe eine theoretische Schwachstelle entdeckt. Betroffen sind hier die eA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care.

Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Aufwand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die herausgebenden Ärztekammern.

Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle

Die Anbieter haben bereits und werden weiterhin die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren. In der Regel erfolgt dies per E-Mail. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern. Die Anbieter informieren darüber hinaus auf ihren eigenen Webseiten ausführlich zum Thema.

Die betroffenen eA werden automatisch spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt. Daher sollten Sie in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch notwendigen Schritten folgen. Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, kann Anwendungen der Telematikinfrastruktur, für die ein eA benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nur noch über die vorgesehenen Ersatzverfahren nutzen.