Organspende-Zahlen erhöhen und Leben retten – Ärztekammer Berlin begrüßt neue Initiative zur Widerspruchsregelung

Pressemitteilung

Über 8.000 Menschen in Deutschland warten dringend auf ein Spenderorgan. Die Widerspruchsregelung kann dazu beitragen, die Organspende-Zahlen zu erhöhen und damit Leben zu retten. Die Ärztekammer Berlin begrüßt daher die aktuelle interfraktionelle Initiative von Bundestagsabgeordneten, die Widerspruchsregelung als gesetzliche Grundlage in Deutschland einzuführen.

„Zu unserem großen Bedauern hat sich die Hoffnung auf die Einführung der Widerspruchsregelung in der vorherigen Legislaturperiode in letzter Minute zerschlagen“, erklärt PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. „Die neue interfraktionelle Initiative begrüßen wir daher und hoffen sehr, dass sie eine Mehrheit im Parlament findet.“

Das Ziel der Initiative ist, dass ab dem Jahr 2030 auch in Deutschland gilt, was in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Normalität ist: Alle Bürger:innen würden grundsätzlich als Organspender:innen gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Aktuell bezieht Deutschland mehr gespendete Organe aus dem internationalen Eurotransplant-Verbund als es in den Verbund einbringt.

Anlässlich des Tages der Organspende am 6. Juni 2026 ermutigt die Ärztekammer Berlin die Abgeordneten des Bundestages bzw. die Mitglieder der Landesregierungen im Bundesrat daher, sich der Initiative anzuschließen und sich für die Einführung der Widerspruchsregelung einzusetzen.   

Organspendezahlen leicht steigend, aber weiter auf niedrigem Niveau

Eine positive Nachricht gibt es: Die Zahl der Organspender:innen in Deutschland ist Anfang 2026 deutschlandweit zwar leicht angestiegen, bleibt aber auf einem niedrigen Niveau. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2025 985 Personen Organe gespendet. Das entspricht einem Zuwachs von 3,4 Prozent gegenüber 2024. Dies reicht jedoch längst nicht aus, um den über 8.000 Menschen, die deutschlandweit auf ein Spenderorgan warten, zu helfen. Jedes Jahr sterben mehr als 600 Personen, die vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet haben.

Auch in Berlin sehen die aktuellen Zahlen der Organspenden in diesem Jahr bislang positiv aus. Bis zum 20.05.2026 haben sich 23 Berliner:innen bzw. deren Angehörige für eine Organspende entschieden. Durch ihre Entscheidungen konnten in diesem Jahr bereits 66 Organe transplantiert werden und den Organempfänger:innen neue Hoffnung auf ein neues Leben geschenkt werden.

Recht auf Selbstbestimmung bleibt erhalten

„Organspenden retten Leben und reduzieren Leid von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen. Die Bemühungen der vergangenen Jahre, die Anzahl der Organspenden durch das Organspende-Register und umfangreiche Aufklärungs-Kampagnen zu erhöhen, sind jedoch fehlgeschlagen – und das, obwohl die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende mit 85 Prozent in der Bevölkerung sehr hoch ist“, erläutert Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin.

Denn trotz dieser hohen Bereitschaft hat nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung die Bereitschaft für oder gegen eine Organspende schriftlich dokumentiert. Und viele Spenden scheitern, weil keine schriftliche Willensbekundung vorliegt und Hinterbliebene sich aufgrund von Unsicherheit gegen eine Spende entscheiden. 

„Die Widerspruchsregelung stellt keinen Eingriff des Staates in das Recht der Selbstbestimmung dar“, betont Bobbert und erklärt weiter: „Alle Bürger:innen können weiterhin frei entscheiden und ihre Entscheidung auch jederzeit revidieren. Doch zumindest einmal in ihrem Leben sollten sie sich mit dem Thema beschäftigen und ihre Entscheidung dokumentieren.“

Ansprechpersonen für Presseanfragen

  • PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
  • Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin

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Ole Eggert
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