Ihre Fragen & unsere Antworten

zum Erwerb und zur Aktualiserung der Fachkunde

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie hier.

Fachkundeerwerb

Eine Fachkunde im Strahlenschutz gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin (Röntgendiagnostik) ist zu erwerben, wenn Sie als Ärztin oder Arzt selbstständig Röntgenstrahlung am Menschen anwenden oder bereits die rechtfertigende Indikation für die Untersuchung stellen. Hier finden Sie eine Übersicht der zu erwerbenden Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik.

Eine Fachkunde gemäß der  Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlentherapie und Nuklearmedizin) ist zu erwerben, wenn Sie als Ärztin oder Arzt eigenverantwortlich radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen anwenden oder die rechtfertigende Indikation für eine solche Maßnahme der Röntgendiagnostik stellen. Die Richtlinie der Strahlenschutzverordnung gilt unter anderem für die Bereiche der Nuklearmedizin, der Teletherapie sowie der Brachytherapie. Hier finden Sie Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden im Bereich Strahlentherapie und Nuklearmedizin.

Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko bei einer Anwendung am Menschen übersteigt. Bei der Abwägung sind andere Verfahren mit vergleichbarem Nutzen zu berücksichtigen, die mit keiner oder einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind.

Wird lediglich eine röntgenologische Untersuchung angefordert, ohne die dafür rechtfertigende Indikation zu stellen, ist ein Fachkundeerwerb nicht notwendig! Dies trifft beispielsweise im Falle einer Überweisung eines Patienten durch den internistischen Stationsarzt an die radiologische Abteilung des Hauses mit der Anforderung zur Untersuchung des Thorax in zwei Ebenen im Regelbetrieb zu. Die internistischen Stationsärzt:innen stellt in diesem Fall die medizinische Indikation, die Radiologen stellen die rechtfertigende Indikation.

Außerhalb des Regelbetriebes (während des Bereitschaftsdienstes) muss hingegen sichergestellt sein, dass immer eine fachkundige Ärztin oder ein fachkundiger Arzt Dienst hat, die oder der die rechtfertigende Indikation stellt, die Durchführung veranlasst und die Befundung vornimmt. Kann das nicht sicher durch die diensthabenden Radiologen gewährleistet werden, muss die anfordernde Ärztin oder der anfordernde Arzt selbst die entsprechende Fachkunde haben.

Hier finden Sie

eine Übersicht der zu erwerbenden Fachkunden der Röntgendiagnostik sowie

eine Übersicht der zu erwerbenden Fachkunden im Bereich Strahlentherapie und Nuklearmedizin

 

Röntgendiagnostik

  • Nachweis der Teilnahme an Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs(en) im Strahlenschutz sowie
  • Nachweis der Sachkundezeiten und Untersuchungszahlen (Sachkundezeugnis)
  • ggf. Bescheinigungen über Aktualisierungskurse


Strahlentherapie und Nuklearmedizin

  • Nachweis der Teilnahme am Grund- und jeweiligen Spezialkurs im Strahlenschutz sowie
  • Nachweis der Sachkundezeiten und Anwendungszahlen (Sachkundezeugnis)
  • ggf. Bescheinigungen über Aktualisierungskurse
  • Nachweis erfolgreiche Teilnahme an einem Fachgespräch

Die Sachkunde umfasst das Erlernen theoretischen Wissens (Kurse) und die Aneignung praktischer Erfahrung (Mindestzeiten & Untersuchungszahlen) und wird unter Aufsicht einer fachkundigen Person in einer Klinik oder Praxis erworben. Die Sachkundezeit beginnt mit Absolvierung des Kenntniskurses (Röntgendiagnostik). 

Gemäß der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlentherapie und Nuklearmedizin) sind dem Sachkundeerwerb die Absolvierung des Grundkurses, eine Einweisung am Arbeitsplatz sowie eine Unterweisung zu Beginn der Tätigkeiten in Strahlenschutzbereichen vorgeschaltet.

Die Kurse sind aufeinander aufbauend zu absolvieren. Bitte beachten Sie: Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Der Erwerb der Fachkunde „Notfalldiagnostik“ ist gebührenfrei. Die Gebühr für alle anderen Fachkunden ohne Fachgespräch beträgt 100 Euro.  Bei Erwerb einer Fachkunde mit Fachgespräch wird eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro erhoben. Sie erhalten während der Bearbeitungszeit einen Gebührenbescheid. Grundlage hierzu ist die Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Fachkunde unser onlinegestütztes Antragsverfahren und wählen Sie dort die gewünschte Fachkunde aus. 

Dem ausgedruckten Onlineantrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder in Form beglaubigter Kopien bei:

  • Nachweis über die Teilnahme an den Kursen im Strahlenschutz
  • das unterzeichnete Sachkundezeugnis
  • ggf. Bescheinigungen über Aktualisierungskurse
  • Kopie des gültigen Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass o. Ä.)

Gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin (Röntgendiagnostik) ist für die Erteilung der Fachkunde üblicherweise kein Fachgespräch vorgesehen. 

Erwerben Sie jedoch eine Fachkunde nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen, findet regelmäßig ein kollegiales Fachgespräch statt. Dieses Gespräch wird von zwei Ärzt:innen mit der entsprechenden Fachkunde sowie einer Medizinphysikexpertin oder einem Medizinphysikexperten durchgeführt. Der Termin für das Fachgespräch wird Ihnen etwa 14 Tage im Voraus mitgeteilt. Diese Mitteilung enthält auch die Namen der Prüfer:innen. Das Fachgespräch findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin statt und dauert mindestens 30 Minuten. Das Ergebnis wird Ihnen direkt im Nachgang mündlich mitgeteilt. Bei bestandenem Fachgespräch wird Ihnen in der Regel sogleich die Bescheinigung der Fachkunde überreicht.  

Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung des Fachgesprächs nicht vor Ablauf von 3 Monaten möglich.

Für die Dienstfähigkeit müssen Sie mindestens die Fachkunden nach Rö3.1, 3.2, 3.3 und Rö5.1 erwerben. Die Mindestzeit für den Erwerb aller vier Fachkunden beträgt 12 Monate, sofern Sie die Sachkunde ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsbefugnis erwerben. In diesem Fall halbieren sich die erforderlichen Sachkundezeiten und nach dem Erwerb der 1. Fachkunde dürfen die weiteren Fachkunden parallel und ineinander verschränkt erworben werden.

  • Beispiel: Eine Ärztin oder ein Arzt erwirbt nach einem halben Jahr in einer fachradiologischen Abteilung die Fachkunde Rö3.1. Im darauf folgendem halben Jahr kann er parallel die Sachkundezeiten und Untersuchungszahlen für Rö3.2, Rö3.3 und Rö5.1 und die entsprechenden Fachkunden erwerben. Nach insgesamt 12 Monaten wäre der Arzt oder die Ärztin somit dienstfähig. 

Aktualisierung der Fachkunde

Die Aktualisierung erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Aktualisierungskurs. Die Teilnahmebescheinigung nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen. Sie ist der Ärztekammer nur auf Anfrage vorzulegen.

Eine erworbene Fachkunde muss regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden. Sollten Sie innerhalb der 5-Jahresfrist eine weitere Fachkunde erwerben, beginnt die Frist mit Erwerb der weiteren Fachkunde erneut.

Sofern Sie die Aktualisierungsfrist für Ihre Fachkunde überschritten haben, setzen Sie sich bitte mit uns zur weiteren Klärung in Verbindung. 

Wenn Sie eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wird dafür eine Gebühr von 100 Euro erhoben.