„Der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung darf nicht von Sprachkenntnissen abhängen – andernfalls entsteht strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Der Gesetzgeber muss die finanzielle Absicherung von Sprach- und Kulturmittlung endlich umsetzen“, mahnt Matthias Marschner, Vorsitzender des Ausschusses für Menschrechtsfragen der Ärztekammer Berlin.
Tatsächlich führen fehlende professionelle Dolmetscher:innen zu einem nachweislich schlechteren Versorgungsstandard und erhöhen das Risiko von Missverständnissen und fehlerhaften Diagnosen, Therapieabbrüchen und/oder mangelnder Adhärenz. Die Ärztekammer Berlin fordert daher die Verankerung der Sprachmittlung – insbesondere auch mithilfe digitaler Anwendungen und KI-Lösungen – als notwendigen Bestandteil der medizinischen Behandlung im Sozialgesetzbuch V (SGB V). PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, bekräftigt: „Der Einsatz digitaler Sprachmittlungs-Tools ist ein wesentlicher Hebel, um die Versorgungslage schnell und kostengünstig zu verbessern. Krankenhäuser und ärztliche Praxen brauchen deshalb verbindliche Standards und Empfehlungen für eine sichere Anwendung.“
Konkrete Forderungen zur Verankerung im SGB V
Das SGB V muss wie folgt erweitert werden:
- Anspruch auf Sprachmittlung für Patient:innen.
- Bereitstellung eines kostenfreien, telefonisch erreichbaren, mehrsprachigen Übersetzungsdienstes für Krankenhäuser und ärztliche Praxen.
Professionelle Dolmetscher:innen und interkulturell geschulte Sprachmittler:innen bieten nachweislich eine bessere Kommunikation, verringern das Fehlerrisiko und erhöhen die Patient:innensicherheit. Die Verankerung im Sozialrecht würde zudem die Möglichkeit schaffen, Standards sowie Fortbildungs- bzw. Qualifikationsanforderungen für diesen wichtigen Bereich festzulegen.
Ergänzend sind transparente Empfehlungen sowie die Schaffung von Standards für den Einsatz digitaler Sprachmittlungs-Tools und KI-Lösungen in Krankenhäusern und ärztlichen Praxen erforderlich. Solche Tools werden in vielen Einrichtungen zwar informell genutzt, jedoch ohne Standards – etwa in Bezug auf Datenschutz – und ohne Einbettung in institutionelle Abläufe. Richtig eingesetzt, ließe sich die Versorgung von Patient:innen dadurch schnell und mit geringen Kosten verbessern.
Ansprechpersonen für Presseanfragen
- PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
- Matthias Marschner, Vorsitzender des Ausschusses für Menschrechtsfragen der Ärztekammer Berlin
Die Kontaktdaten erhalten Sie auf Anfrage von der Pressestelle der Ärztekammer Berlin.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.
Pressekontakt
Ole Eggert
Pressesprecher
Ärztekammer Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts
T +49 30 408 06 - 41 10
E presse@aekb.de
www.aekb.de
# Instagram: @aekberlin
# LinkedIn: Ärztekammer Berlin