Ist Ihr elektronischer Arztausweis (eA) ab dem 01.01.2026 noch verwendbar?

Meldung

Ärzt:innen mit einem elektronischen Arztausweis (eA) der Generation 2.0 (D-Trust oder medisign) benötigen spätestens ab Januar 2026 einen neuen eA.

Worum geht es?

Ab dem 01.01.2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eA). Um sich auf die Umstellung vorzubereiten und die Funktionalität von Anwendungen wie zum Beispiel dem eRezept oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ab dem 01.01.2026 sicherstellen zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig im Vorfeld über einen neuen eA verfügen, der die nötigen neuen Anforderungen erfüllt. Rechtzeitig heißt hierbei, dass eine mögliche Systemeinrichtung und ein Testbetrieb in der Praxis vor der Umstellung einkalkuliert werden müssen. 

Die gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur geht deshalb davon aus, dass alle Betroffenen bereits am 01.12.2025 über den neuen eHBA verfügen sollten.

Wie erfahren Sie, ob ein Austausch Ihres eHBA erforderlich ist?

Betroffen sind Inhaber von eA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kunden zwischenzeitlich diesbezüglich kontaktiert. Bitte reagieren Sie hierauf schnellstmöglich und starten den Prozess zum Sondertausch!

Kann Ihr Anbieter den rechtzeitigen Kartentausch gewährleisten?

Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 28.10.2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern bestätigen können, dass Sie Ärztin/Arzt sind. Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung Ihres jetzigen eA wichtige Daten geändert haben, zum Beispiel Name oder Wechsel der zuständigen Ärztekammer. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie entscheiden, ob Sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten oder ggfs. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen wollen.

Anträge zum Sondertausch (vgl. medisign: Sondertausch 2025: Jetzt zum eHBA der Generation 2.1 wechseln), bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden hingegen sukzessive durch medisign abgearbeitet.