Neue Weiterbildungsordnung von 2021

Kompetenzbasiert, flexibler und mit mehr Transparenz

eLogbuch

Mit dem eLogbuch ist eine kontinuierliche Dokumentation des Weiter­bildungs­fortschritts gemäß Weiterbildungsordnung von 2021 möglich, sowohl für Ärzt:innen in Weiterbildung als auch für Weiterbildungs­befugte.

Das eLogbuch ist über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin zugänglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärztekammer.

Übergangsregelungen

für Befugnisse gemäß WBO 2004

Weiterbildungsbefugnisse gemäß WBO 2021 werden für alle Bezeichnungen gestaffelt über einen Zeitraum von drei Jahren, voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2026, erteilt.

Inhaber:innen einer Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2004 erhalten für eine Übergangszeit die Erlaubnis, auf der Grundlage ihrer bestehenden Befugnis auch nach der WBO 2021 weiterzubilden.

Alle Details zu den Regelungen gibt es hier.

Weiterbildungsbefugnis

Hier können Sie einen Befugnisantrag zur Leitung der Weiterbildung stellen, die Kriterien für die Erteilung einer Befugnis gemäß WBO 2021 nachlesen oder nach Weiterbildungs­befugten recherchieren. 

Befugnisanträge nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 22. September 2021 können ab dem 10. Januar 2023 ausschließlich im Mitgliederportal gestellt werden. 

Veranstaltungen zur Weiterbildung

Aktuelle Veranstaltungen für Ärzt:innen in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Prüfer:innen – im Jahr 2024 steht die neue Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt. 

Die neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin tritt in Kraft

Im Jahr 2018 hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. In einem intensiven und konstruktiven Prozess haben daraufhin die Fachausschüsse, der Gemeinsame Weiterbildungsausschuss unterstützt durch die Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung die neue Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Berlin erarbeitet. Nach dem Beschluss zur Neufassung durch die Delegiertenversammlung im September 2021 hat die zuständige Senatsverwaltung die neue WBO der Ärztekammer Berlin nun genehmigt. Sie ist am 30. November 2022 in Kraft getreten.

Hier geht es direkt zur konsolidierten Fassung der Weiterbildungsordnung vom 22. September 2021.

Alle relevanten Informationen zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin sowie ein Archiv mit bisherigen Fassungen der Weiterbildungsordnungen und den dazu gehörigen Richtlinien sind auf der Übersichtsseite zur Weiterbildungsordnung erhältlich.

Kompetenzbasierte Weiterbildung

Mit der neugefassten Weiterbildungsordnung (WBO) werden die inhaltlichen Strukturen der ärztlichen Weiterbildung grundlegend geändert und neu ausgerichtet. Im Unterschied zur bisherigen Weiterbildungsordnung orientiert sich die Neufassung nun daran, in der Weiterbildung Kompetenzen zu vermitteln und nachzuweisen. Es geht nicht mehr primär darum, Zeiten und Zahlen zu erfüllen. Deshalb ist die neue WBO auch nur eingeschränkt mit der bisher geltenden Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vergleichbar. Die Kompetenzen, also die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, werden in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“ unterteilt.

Die neue Kompetenzbetonung hat auch zur Folge, dass statt der bislang nur kurz gefassten Weiterbildungsinhalte der jeweiligen Fachgebiete die konkret zu erlernenden Kompetenzen in die WBO integriert werden. Diese neue differenzierte Darstellung ersetzt die bisherige Darstellung der Inhalte in den Logbüchern, die als ergänzende Richtlinien konzipiert waren. Die Weiterbildungsinhalte sind nun also unmittelbar Bestandteil der WBO. 

eLogbuch: Weiterbildungsfortschritt dokumentieren

Die Weiterzubildenden dokumentieren im eLogbuch im Mitgliederportal kontinuierlich ihren Weiterbildungsfortschritt; die Weiterbildungsbefugten bestätigen ihn dort. Dabei wird der Weiterbildungsstand der „Kognitiven und Methodenkompetenz“ an den Kategorien „Benennen und beschreiben“ und „Systematisch einordnen und erklären“ bemessen. Bei der „Handlungskompetenz“ wird zwischen den Kategorien „Durchführen unter Anleitung“ und „Selbstverantwortlich durchführen“ unterschieden. 

Die kontinuierliche elektronische Dokumentation sorgt dafür, dass sowohl Weiterzubildende als auch Weiterbildungsbefugte stets den aktuellen Stand der Weiterbildung kennen und einsehen können. Die Weiterbildung wird dadurch transparenter und strukturierter. Alle Beteiligten können die Weiterbildung enger begleiten und individuell besser ausgestalten. 

Fachgebietsübergreifende Kooperation

Ebenso wurde in der Neufassung berücksichtigt, dass sich die Rolle der Ärztin oder des Arztes in den vergangenen Jahren verändert und erweitert hat. Auch der fachgebietsübergreifende Erwerb ärztlicher Kompetenzen soll zukünftig während der gesamten Weiterbildungszeit mehr Gewicht erhalten. Großer Wert wurde auf den Erwerb kommunikativer Kompetenzen, etwa im Hinblick auf die unterschiedlichen ärztlichen Betätigungsfelder in der Forschung, Klinik, Lehre oder im Management gelegt. 

Flexiblere Weiterbildungszeiten

Durch die Novellierung werden auch die Weiterbildungszeiten flexibilisiert. So wurde zum Beispiel für ausgewählte Zusatz-Weiterbildungen die Möglichkeit geschaffen, diese gänzlich ohne festgelegte Weiterbildungszeiten und ohne Unterbrechung der Erwerbsbiografie berufsbegleitend zu erlangen. Gleichzeitig wurden zur Vereinfachung die Weiterbildungszeiten vieler Zusatz-Weiterbildungen angepasst. Bei Zusatz-Weiterbildungen, bei denen bisher Weiterbildungszeiten aus den Facharztweiterbildungen angerechnet werden konnten, entfällt diese Anrechenbarkeit. Gleichzeitig wurde die Gesamtweiterbildungszeit der jeweiligen Zusatz-Weiterbildung um ehemals anrechenbare Zeiten verkürzt. Die Weiterbildungszeit bleibt damit insgesamt unverändert. 

Konkretisierung der Weiterbildungsinhalte

Zudem wurden über alle Fachgebiete hinweg die Inhalte der Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen differenzierter formuliert. So ist sichergestellt, dass alle in der jeweiligen Weiterbildung vorgesehenen Kompetenzen erworben werden. Darunter fallen auch Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für die jeweilige Facharzt-, Zusatz- und Schwerpunkt-Weiterbildung relevant sind. Nicht zuletzt wurden sämtliche Inhalte sowie die Fachterminologie der MWBO auf ihre Aktualität hin überprüft und erforderliche Anpassungen vorgenommen.

Die Weiterbildungsordnung von 2021 wird kontinuierlich weiterentwickelt und durch Nachträge ergänzt werden.

Tutorial

Die neue Weiterbildungsordnung von 2021. Was ändert sich?

Erfahren Sie in diesem Video, was kompetenzbasierte Weiterbildung bedeutet, was bei der Anerkennung von Weiterbildungszeiten zu beachten ist und welche Rolle das eLogbuch spielt. Neben den Änderungen im Paragraphenteil der WBO informieren wir außerdem über Übergangsregelungen für Befugnisse.

Fragen & Antworten zur neuen Weiterbildungsordnung von 2021

Sie finden die WBO 2021 der Ärztekammer Berlin unter Weiterbildungsordnung

Die neue Weiterbildungsordnung von 2021 ist am 30. November 2022 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern basieren immer auf einer gemeinsamen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO), die als Empfehlung von der Bundesärztekammer veröffentlicht wird. Nach langjähriger Überarbeitung wurde 2018 eine neue MWBO verabschiedet. Bedeutung für die eigene Weiterbildung haben immer nur die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Dies bedeutet, nur wenn die MWBO in Landesrecht umgesetzt wird, kann sie angewendet werden – mit allen Änderungen, die auf Landesebene vorgenommen werden. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wurde 2021 in eine neue Berliner Weiterbildungsordnung umgesetzt und am 29. November 2022 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) genehmigt. Sie ist am 30. November 2022 als Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin in Kraft getreten.

Die Weiterbildung soll sich künftig mehr am Nachweis von Kompetenzen statt an der Erfüllung von Zeiten und Richtzahlen orientieren. Es geht also nicht mehr darum, etwas gemacht zu haben, sondern etwas zu können. Dies spiegelt sich in der Einteilung der Kompetenzen in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ („… kann systematisch einordnen und erklären“) sowie in „Handlungskompetenzen“ („… kann selbstverantwortlich durchführen“) wider.

Mit der neuen Weiterbildungsordnung werden die Weiterbildungszeiten flexibilisiert. Für ausgewählte Zusatz-Weiterbildungen wurde die Möglichkeit geschaffen, diese gänzlich ohne festgelegte Weiterbildungszeiten und ohne Unterbrechung der Erwerbsbiografie berufsbegleitend zu erlangen. Gleichzeitig wurden zur Vereinfachung Anpassungen in den Weiterbildungszeiten vieler Zusatz-Weiterbildungen vorgenommen. Bei Zusatz-Weiterbildungen, bei denen bisher Weiterbildungszeiten aus den Facharztweiterbildungen angerechnet werden konnten, entfällt zwar diese Anrechenbarkeit, jedoch wurde in vielen Zusatz-Weiterbildungen die Gesamtweiterbildungszeit verkürzt.

Das eLogbuch ist über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin zugänglich. Es ermöglicht eine kontinuierliche Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts, sowohl für die Ärzt:innen in Weiterbildung als auch für die Weiterbildungsbefugten. Das eLogbuch ist in jedem Bundesland nutzbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärztekammer und im Rahmen der Informationsveranstaltungen der Abteilung Weiterbildung

  • Laufende Weiterbildung: Wenn Sie vor dem Inkrafttreten der WBO 2021 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, können Sie zwischen der WBO 2004 und der WBO 2021 wählen. 
    Wenn Sie sich für die „alte“ WBO entscheiden, müssen Sie Ihre Weiterbildung innerhalb einer definierten Frist beenden. Diese liegt für Facharztweiterbildungen bei sieben Jahren und für Schwerpunkt-Weiterbildungen sowie für Zusatz-Weiterbildungen bei drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung.
  • Start der Weiterbildung ab dem 30. November 2022: Wenn Sie Ihre Weiterbildung nach dem Inkrafttreten der WBO 2021 begonnen haben, müssen Sie die Weiterbildung nach der WBO 2021 absolvieren. 

Alle Weiterbildungsbefugten müssen neue Befugnisanträge stellen, um nach der neuen Weiterbildungsordnung weiterbilden zu dürfen. Für eine Übergangszeit ist es möglich, mit einer Befugnis nach der WBO 2004 auch Inhalte und Zeiten nach der WBO 2021 zu bestätigen. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Übergangsregelungen.

Jede und jeder Weiterbildungsbefugte muss ab einer Anzahl von fünf betreuten Ärzt:innen in Weiterbildung Mentor:innen benennen, die in die Vermittlung von Weiterbildungsinhalten eingebunden werden. Das heißt, die Mentor:innen können beispielsweise die Inhalte beim Abzeichnen des eLogbuches überprüfen und bestätigen oder auch in den mindestens jährlich stattfindenden Weiterbildungsgesprächen Rückmeldung zum Weiterbildungsfortschritt geben.

Diese Weiterbildungen wurden neu eingeführt, umbenannt oder fallen weg

  • Innere Medizin und Infektiologie
  • Balneologie und Klimatologie
  • Betriebsmedizin
  • Immunologie
  • Kardiale MRT
  • Mammographie
  • Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  • Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
  • Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
  • Transplantationsmedizin
  • Facharzt-Weiterbildung „Phoniatrie“ (bisher „Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“)
  • Zusatz-Weiterbildung „Dermatopathologie“ (bisher „Dermatohistologie“)
  • Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ (bisher „Klinische Notfall- und Akutmedizin)
  • Zusatz-Weiterbildung „Manuelle Medizin“ (bisher „Manuelle Medizin / Chirotherapie“)
  • Zusatz-Weiterbildung „Plastische und Ästhetische Operationen“ (bisher „Plastische Operationen“)
  • Zusatz-Weiterbildung Homöopathie
  • Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik – fachgebunden
  • Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik – fachgebunden
Kontakt

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Telefonzeiten:

Montag und Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00–17:00 Uhr

Telefondienst statt Besuchszeiten:

Mittwoch: 14:00–18:00 Uhr

Hinweis: Durch das Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung hat sich das Arbeitsaufkommen stark erhöht. Daher können wir vom 21.02. bis 23.02.2024, vom 10.04. bis 12.04.2024 und vom 29.05. bis 31.05.2024 keine telefonische Beratung anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hier finden Sie alle Ansprechpersonen der Abteilung  im Überblick.