D-Trust GmbH & medisign GmbH
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Arztausweise (eA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur) nicht mehr eingesetzt werden; ihre Verschlüsselung entspricht dann nicht mehr dem Stand der Technik. Daher ist der Austausch dieser Karten noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Betroffen sind Karten der Anbieter D-Trust GmbH sowie medisign GmbH.
SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH
Bis zum 30. Juni 2026 müssen überdies die Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH ausgetauscht werden; sie verfügen über einen potenziell unsicheren Chip.
T-Systems GmbH
Von dem Austausch nicht betroffen sind die Karten des Anbieters T-Systems GmbH.
Frühzeitiges Handeln verhindert Ausfälle in der ärztlichen Versorgung
Um den Austausch zu aktivieren, schreiben die Anbieter zunächst die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Informationswellen per E-Mail an und informieren darin über das notwendige Vorgehen. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich dabei zwischen den Anbietern; nähere Informationen dazu finden sich auf ihren Websites (Bundesdruckerei, medisign).
Anschließend müssen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte tätig werden und den Austausch – wie in der jeweiligen E-Mail des Anbieters beschrieben – beantragen. Die Ärztekammer Berlin empfiehlt allen Betroffenen, unverzüglich auf das Anschreiben ihres Anbieters zu reagieren und die für den Austausch notwendigen Schritten zu unternehmen.
Denn: Elektronische Arztausweise und Praxiskarten der Generation 2.0 werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt, die Karten der SHC zum 30. Juni 2026. Wer dann keine neue Karte hat, kann die Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI), für die ein eA sowie ggf. eine SMC-B benötigt werden, nicht mehr nutzen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Auch die Ärztekammern sind in den Kartenaustausch einbezogen. Sie müssen die Freigaben für die Produktion der neuen Arztausweise erteilen.
Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten
Sofern eA und ggf. SMC-B rechtzeitig getauscht sowie in die Praxisinfrastruktur eingebunden werden, hat die Umstellung keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit Ihre berufliche Handlungsfähigkeit.
Warten Sie den Ablauf der jeweiligen Frist nicht ab, sondern stoßen Sie den Austausch sofort nach Eingang der Benachrichtigung Ihres Anbieters an! Sie verhindern damit auch, in einen Antragsstau zu geraten. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie Ihre Karte(n) von Ihrem Anbieter erhalten!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Elektronischer Arztausweis.