Der elektronische Arztausweis - das Instrument zur digitalen Gesundheitsversorgung

Meldung

Am 3. Juli 2020 hat der Bundestag das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Das Gesetz sieht zahlreiche digitale Anwendungen in der Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten vor.

Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie einen elektronischen Arztausweis (eA), wenn Sie Ihren gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine der folgenden Anwendungen anbieten möchten:

  • Elektronische Patientenakte
  • Elektronisches Notfalldatenmanagement
  • Elektronischer Medikationsplan
  • Elektronischer Arztbrief (Kommunikation im Medizinwesen – KIM)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Antragstellung

Von dem ersten Schritt zur Beantragung bis zur Lieferung Ihres Ausweises durch den Kartenhersteller können je nach Antragsaufkommen rund vier Wochen, gegebenenfalls auch mehr vergehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen.

Sehr gut lässt sich die Beantragung des eA über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin anstoßen. Dieser Weg ist schnell und bietet Ihnen das höchste Maß an Datenschutz und Datensicherheit. Sie finden das notwendige Formular in Ihrem geschützten Login-Bereich unter dem Reiter „Elektronischer Arztausweis Antrag“.

Sie nutzen das Mitgliederportal noch nicht? Dann erfahren Sie mehr über die Vorteile und den Weg zur Anmeldung in der unten stehenden Übersicht.

Sofern Sie Ihre Zugangsdaten für das Mitgliederportal verlegt oder vergessen haben, können Sie diese auf unserer Website www.aekb.de unter dem Stichwort „Login für Mitglieder“ neu anfordern.

Weitere Informationen zum elektronischen Arztausweis sowie eine Antwort auf die Frage, wie Sie über die Website der Ärztekammer Berlin einen Antrag auf eA stellen können, finden Sie ebenfalls auf unserer Website unter dem Stichwort „Elektronischer Arztausweis“.

Fragen zur Telematikinfrastruktur sowie zur Abrechenbarkeit der neuen Anwendungen beziehungsweise zur Erstattungsfähigkeit der notwendigen Komponenten richten Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV), technische Fragen an Ihren Praxis-IT-Betreuer.


Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin

Gegenwärtig stehen Ihnen folgende Anwendungen im Mitgliederportal zur Verfügung:

  • Einsichtnahme und Änderung Ihrer Meldedaten und Abmeldung von der Ärztekammer Berlin,
  • Beantragung von Arztausweisen und Nachbestellung von Barcode-Etiketten,
  • Einsichtnahme in Ihr Fortbildungspunktekonto und Beantragung Ihres Fortbildungszertifikats,
  • Beantragung von Weiterbildungsanerkennungen und -befugnissen sowie Fachkunden,
  • Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes von Anträgen.

Um das Mitgliederportal nutzen zu können, benötigen Sie persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwort).

Bitte schreiben Sie uns dafür unter dem Betreff „Zugang Mitgliederportal“ mit Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums. Anschrift: Ärztekammer Berlin, Kammermitgliedschaft, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin oder per E-Mail an: mitgliederportal@aekb.de. Sie erhalten sodann von uns Ihren vorläufigen Benutzernamen sowie einen sogenannten PostIdent-Coupon.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes erhalten Sie Ihr vorläufiges Passwort nach einer persönlichen Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post (PostIdent). Dafür benötigen Sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument sowie den oben genannten PostIdent-Coupon. Das Passwort wird Ihnen nach der Identifizierung von der Ärztekammer Berlin postalisch zugesandt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.aekb.de unter dem Stichwort „Login für Mitglieder“.