Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Meldung

Das Portal für Schlichtungsverfahren ist vorübergehend nicht erreichbar. Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können bei der Ärztekammer Berlin jedoch postalisch oder per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) eingereicht werden. Für die Wahrung der Verjährungsfrist kommt es auf den Eingang des Antrags bei der Ärztekammer Berlin vor Ablauf der Verjährungsfrist an.