ÖGD: Berlin darf Ärztinnen und Ärzte außertariflich bezahlen

Meldung

Unbesetzte Arztstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) von Berlin sind ein Dauerthema.

Aktuell sind 55 Ärztestellen in Berlins Gesundheitsämtern vakant. Hauptgrund: Die im Vergleich zu den Berliner Kliniken deutlich niedrigere Bezahlung. Bislang gilt der Tarifvertrag der Länder (TdL), der dafür sorgt, dass Ärztinnen und Ärzte im ÖGD bis zu 2.000 Euro brutto weniger verdienen als in vergleichbaren Klinikstellen. Das soll sich jetzt ändern. Geplant ist eine außertarifliche Bezahlung für Amtsärztinnen und -ärzte, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Senatsverwaltung für Finanzen Anfang Februar mitteilten.

Diesen Plan verfolgen die beiden Senatsverwaltungen schon länger. Doch scheiterte die Umsetzung bislang am Widerstand des Hauptpersonalrates des Landes Berlin. Nach langwierigen und erfolglosen Verhandlungen sowie Prüfungen alternativer Wege wurde die Sache der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vorgelegt. Diese hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2020 die fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzt. Damit kann Neuregelung voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) zeigte sich mit der gefundenen Lösung zufrieden: Eine gute personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sei sehr wichtig. „Dazu gehört eine angemessene Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße deshalb die Entscheidung der Einigungsstelle sehr und hoffe, dass es nun schnell zu deutlichen personellen Verbesserungen im öffentlichen Gesundheitsdienst kommt.“
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) äußerte sich ähnlich: „Die Einigungsstelle hat eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Berlin wird künftig schneller und flexibler seinen Bedarf an ärztlichem Fachpersonal decken können. Denn jetzt lässt sich der Spielraum von Einzelfallregelungen vollständig nutzen. Zudem gewinnen die Bezirke deutlich an Entscheidungsfreiheit.“

Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Die Regelung ermöglicht den Dienststellen nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen, dass ein Sonderarbeitsvertrag mit einem außertariflichen Entgelt angeboten werden kann. Zitat: „Der Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen,

  • wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Erfahrungen und Kompetenzen unverzichtbar sind

  • und ärztliche Untersuchungen bzw. Begutachtungen oder medizinische Behandlungen bzw. Beratungen durchzuführen sind

  • und der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren Aufgaben andernfalls nicht mehr gewährleistet werden kann und alle sonstigen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden.“

Außerdem ist diese Regelung erst einmal bis zum 30. Juni 2022 befristet.