Im Gespräch mit Patient:innen, dem Behandlungsteam vor Ort und zum Teil weiteren Akteur:innen machen sich die Besuchskommissionen ein Bild von der Lage. Auf der Grundlage von Berichten zu den einzelnen Klinikbesuchen verfassen sie einen übergreifenden Besuchsbericht. Sie berichten außerdem einmal im Jahr an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und dieser alle zwei Jahre an das Berliner Abgeordnetenhaus.
Aufgabe der Besuchskommissionen ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Berliner „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) vom 17. Juni 2016 zu überprüfen. Sie werden laut § 13 Berliner PsychKG vom Abgeordnetenhaus gewählt.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Bewerbung
Wenn Sie sich für eine Mitarbeit interessieren, senden Sie bitte bis zum 15. August 2025 Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und kurzes Anschreiben) an die Geschäftsstelle der Besuchskommissionen: berlin@besuchskommissionen.de
Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Lisa Aden wenden: 030 78 95 00 36 12
Weitere Informationen: Flyer der Berliner Besuchskommissionen