Neufassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Ärztekammer Berlin

Gesetzesänderung

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin treten mehrere Neuregelungen in Kraft.

Die im Dezember 2021 verabschiedete Neufassung der Hauptsatzung ist mit der am 15. Juli 2022 erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft getreten. Die Hauptsatzung regelt in Anknüpfung an das Berliner Heilberufekammergesetz die Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin und die Aufgabenwahrnehmung durch die Delegiertenversammlung und den Vorstand (Kammerorgane). Mit der Neufassung wird erstmals eine freiwillige Mitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, deren Pflichtmitgliedschaft (wegen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit oder eines Umzugs ins Ausland) endet. Für die Delegiertenversammlung und den Vorstand wird die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit als allgemeine Zielbestimmung festgeschrieben. Die Delegiertenversammlung erhält die Möglichkeit, anstelle der Versammlungsleitung durch die Präsidentin oder den Präsidenten eine andere Versammlungsleitung zu wählen. Für die Ämter der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten wird eine Amtszeitenbegrenzung eingeführt. Darüber hinaus werden mit der Regelung von virtuellen Sitzungen die digitalen Möglichkeiten für den Vorstand und die Delegiertenversammlung im zulässigen Umfang realisiert.

Gleichzeitig mit der neuen Hauptsatzung tritt die Neufassung der Geschäftsordnung in Kraft, die das Verfahren der Delegiertenversammlung und der Gremien der Kammer (Ausschüsse, Arbeitskreise, Beauftragte und Ältestenrat) näher ausgestaltet. Auch hier werden die Verfahren an die gesetzlichen Vorgaben angepasst und zudem punktuell geändert und modernisiert, etwa durch die Regelung von virtuellen Ausschusssitzungen.

Zur Umsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin wurde außerdem eine Änderung der Meldeordnung vorgenommen. Diese regelt, dass die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft begründet werden muss.

Alle genannten Neuregelungen können Sie auch in der amtlichen Veröffentlichung des Amtsblattes für Berlin abrufen.