Wenn Sie Ärztin oder Arzt sind, in Berlin leben oder auch nur vorübergehend und gelegentlich ärztlich tätig sind, müssen Sie sich bei der Ärztekammer anmelden.
Mitgliedschaft
Mitglieder der Ärztekammer Berlin sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Berlin ärztlich tätig sind oder ihren Wohnsitz in Berlin haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben. Jedes Kammermitglied ist dazu verpflichtet, sich bei der Ärztekammer anzumelden und ihr bestimmte persönliche Daten sowie die Art der Berufstätigkeit mitzuteilen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz und der Meldeordnung der Ärztekammer Berlin.
Während der Mitgliedschaft sind Änderungen der Meldedaten mitzuteilen, zum Beispiel Namensänderungen oder der Wechsel von Wohn- oder Dienstanschrift. Anmeldungen und Änderungsmitteilungen sind innerhalb eines Monats ab Beginn der Mitgliedschaft oder nach Eintritt der Änderung vorzunehmen.
Ärztliche Tätigkeit
Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit schließt alle Tätigkeiten ein, bei denen Ärzt:innen ärztliche Fachkenntnisse anwenden oder mitverwenden sowie an- oder mitverwenden können. Ärztlich tätig sind daher nicht nur niedergelassene Ärzt:innen oder Klinikärzt:innen, die Heilkunde am Menschen ausüben, sondern zum Beispiel auch Klinikverwaltungsleitende, medizinische Lehrkräfte, Medizinjournalist:innen, Entwickler:innen medizinischer Software oder von Medizinprodukten, Ärzt:innen in der Pharmaindustrie oder Berater:innen von Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen uvm. Bei Zweifeln wenden Sie sich gerne mit einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung an uns.
Elektronischer Meldebogen
Sie können sich online bei der Ärztekammer Berlin anmelden – am besten über die elektronische Meldebogenplattform.
Mitgliederzeitschrift „Berliner Ärzt:innen“
„Herbst der Reformen“
Das bislang größte Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Kraft getreten, Strukturreformen sollen folgen. Es ist der Auftakt für den „Herbst der Reformen“, der weit über das Gesundheitswesen hinausreicht. Berliner Ärzt:innen fragen sich schon jetzt, welche Leistungen sich in ihren Praxen ab Januar 2027 noch rechnen werden.

Foto: Jordis Antonia Schlösser, OSTKREUZ / Ärztekammer Berlin
