Entbürokratisierung wird konsequent vorangetrieben

Meldung

Für Weiterbildungsbefugte, deren Praxis umzieht oder deren Einrichtung durch einen neuen Träger oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) übernommen wird, ist künftig unter bestimmten Voraussetzungen kein erneuter Antrag auf Befugnisanerkennung nötig.

Diese Voraussetzungen sind, dass das Leistungsspektrum gleichbleibt und die Befugnis nicht älter als fünf Jahre alt ist. 

Wichtig: Bei Übernahme durch einen neuen Träger oder ein MVZ kann die bestehende Befugnis übernommen werden, diese wird jedoch auf zwei Jahre befristet. So wird sichergestellt, dass eine Veränderung des Leistungsspektrums berücksichtigt werden kann.

Alles Wichtige rund um die Befugnis zur Weiterbildung finden Sie hier:  Weiterbildungsbefugnis | Ärztekammer Berlin