„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war ein Meilenstein. Das diesjährige Jubiläum erinnert uns daran, uns jeden Tag unermüdlich für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen“, erklärt PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin.
Täglich sind wir damit konfrontiert, dass Menschenrechte nicht eingehalten werden. Kriegerische Auseinandersetzungen weltweit, Vertreibung, Folter, aber auch Armut und Hunger: Das alles zeigt uns, dass wir noch weit davon entfernt sind, die Wahrung der Menschenrechte für alle zu garantieren.
Aber auch in Deutschland sind wir mit Verstößen gegen die Menschenrechte konfrontiert, sei es durch die Benachteiligung von Randgruppen, die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Glauben oder sexueller Orientierung und die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts.
„Die Wahrung der Menschenrechte ist für uns Ärztinnen und Ärzte ein kategorischer Imperativ“, erklärt Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. „Für Ärztinnen und Ärzte steht immer der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen Leiden und Nöten und mit seinen unveräußerlichen Rechten als Individuum.“ Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Bevormundung haben in der Medizin keinen Platz.
Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht
Obwohl alle Menschen ein Recht auf angemessene medizinische Versorgung haben, wird dieses auch hierzulande vielen verwehrt. So haben zigtausende Menschen in Deutschland keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Zudem scheuen einige Menschen – auch wenn sie krankenversichert sind – aufgrund von Erfahrungen mit Diskriminierung und Stereotypisierung den Gang zur Ärztin oder zum Arzt. Insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund nehmen daher oft wichtige Vorsorgeuntersuchungen nicht wahr oder scheuen aus anderen Gründen den Gang zur Ärztin oder zum Arzt.
„Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die notwendigen Gesundheitsleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen zugänglich zu machen“, erklärt Bobbert. „Dazu müssen auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die ursprünglich für den Berliner Haushalt geplanten Kürzungen für die Obdachlosenhilfe wurden zwar zurückgenommen. Die endgültige Entscheidung durch das Abgeordnetenhaus steht aber noch aus.
Die Wahrung der Menschenrechte in der medizinischen Versorgung ist ein Kernanliegen der Ärztekammer Berlin. Sie hat daher bereits im Jahr 1995 zwei Beauftragte für Menschenrechte ernannt und im Jahr 2003 den Ausschuss für Menschenrechtsfragen ins Leben gerufen. Aufgabe des Ausschusses ist es, Probleme bei der Umsetzung von Menschenrechten im medizinischen Bereich aufzuarbeiten, öffentlich zu machen und an der Verbesserung der Situation mitzuwirken.
75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem wird der 10. Dezember als „Tag der Menschenrechte“ begangen. Die 30 Artikel der Erklärung enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
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- PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
- Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin
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