Weiterbildungsordnung von 2021: Übergangsfristen zur WBO 2004 laufen aus

Meldung

Ärzt:innen in Weiterbildung und Weiterbildungsbefugte sollten die Übergangsfristen der neuen Weiterbildungsordnung (WBO 2021) beachten. Der Erwerb von Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen nach WBO 2004 ist noch bis 29.11.2025 möglich – danach gilt ausschließlich die WBO 2021.

Am 30. November 2022 ist die Weiterbildungsordnung von 2021 (WBO 2021) in Kraft getreten. Seitdem gelten für den Erwerb von Anerkennungen nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung von 2004 (WBO 2004) allgemeine Übergangsbestimmungen.

Sind Sie Kammermitglied und befanden sich zum 30. November 2022 in einer Weiterbildung zum Erwerb einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung?

Dann gelten Übergangsregelungen gemäß § 21 Absatz 6 WBO 2021. Diese ermöglichen es Ihnen, die begonnene Weiterbildung noch nach den Bestimmungen der WBO 2004 abzuschließen – allerdings nur innerhalb einer Frist von drei Jahren, also bis spätestens zum 29. November 2025.

Bitte beachten Sie: Anträge auf Zulassung zur Prüfung im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen können Sie mit den erforderlichen Nachweisen zur Erfüllung der Mindestweiterbildungszeiten und -inhalte daher nur noch bis spätestens zum 29. November 2025 einreichen.

Ab dem 30. November 2025 ist eine Zulassung zur Prüfung nach WBO 2004 nicht mehr möglich. Die Anerkennung einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung setzt dann das Absolvieren der regulären Weiterbildungszeit sowie den Nachweis der Weiterbildungsinhalte nach WBO 2021 voraus.

Ausnahme: Für die Zusatz-Weiterbildungen Psychoanalyse und Psychotherapie gilt eine verlängerte Übergangsfrist von sieben Jahren.

Um einen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation zu stellen, nutzen Sie bitte unser Online-Verfahren im Mitgliederportal.