Neufassung der Ordnung für die Wahl zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin

Gesetzesänderung

Die Delegiertenversammlung hat am 15. Juni 2022 die Neufassung der Ordnung für die Wahl zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossen, die am 21. Oktober 2022 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden ist. Die Neufassung der Wahlordnung findet für die Wahlen zur Delegiertenversammlung ab dem Jahr 2023 Anwendung.

Mit der Neufassung wird die Stimmabgabe durch Briefwahl beibehalten und um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (online) ergänzt. Die in § 12 Absatz 1 Satz 2 Berliner Heilberufekammergesetz sowie verfassungsrechtlich niedergelegten Grundsätze der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl werden auch für die elektronische Wahl gewährleistet. 

Die einzelnen Abschnitte der bisherigen Wahlordnung werden beibehalten und um die notwendigen Vorgaben zur elektronischen Wahl ergänzt. Einzelne Regelungen werden an bestehende Vorschriften aus Bundes- und Landeswahlgesetzen angepasst. Des Weiteren werden die bisherigen Regelungen gestrafft und zusammengefasst, um den Umfang der Satzung insgesamt zu begrenzen. 

Die Neufassung der Ordnung für die Wahl zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin können Sie in der amtlichen Veröffentlichung abrufen: Wahlordnung