Beschaffung rezeptpflichtiger Medikamente mit gefälschtem Heilberufsausweis – LKA bittet Apotheken um Unterstützung

Warnhinweis

In einer Apotheke im Berliner Stadtteil Mariendorf hat sich ein vermeintlicher Arzt illegal mehrere Schachteln des Medikaments Tilidin beschafft. Das Landeskriminalamt (LKA) bittet nun alle Mitglieder der Apothekerkammer Berlin um ihre Hilfe.

Der Tatverdächtige benutzt einen Arztausweis auf den Namen Dr. med. Jalal A. und der Ausweisnummer: 88268953312313599462, gültig bis 20.02.2026. Er hat sich mithilfe eines gefälschten elektronischen Heilberufsausweises (dHBA) mehrere Schachteln Tilidin 200/16 je 100 Stück beschafft.

Das LKA bittet nun alle Mitglieder der Apothekerkammer Berlin um ihre Hilfe. Sie sollen melden, ob ihnen der vermeintliche Arzt bekannt ist und wenn ja, ob und welche Medikamente er sich unter Vorlage des gefälschten Heilberufsausweises beschafft hat. Hinweise sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: .

Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dürfen Ärzt:innen in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente für den Eigenbedarf ohne Rezept kaufen. Voraussetzung ist, dass sie einen gültigen Heilberufsausweis vorlegen. Die Apotheken sind zudem verpflichtet, die Identität des Arztes oder der Ärztin zu prüfen.

Haben Sie als Apotheker:in Zweifel, ob ein Heilberufsausweis echt oder gefälscht ist, können sie sich unter folgendem Kontakt an die Ärztekammer Berlin wenden: .