Gesundheitliche Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt verbessern

Meldung

Kassenfinanzierte vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation in die Praxis umsetzen.

Seit März 2020 haben Menschen nach einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder Misshandlung einen gesetzlichen Anspruch auf eine vertrauliche Spurensicherung und Befunddokumentation, das heißt unabhängig davon, ob oder wann Anzeige erstattet wird. Es handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, festgeschrieben in §27 iVm §132k SGB V. Bis heute ist dieser Rechtsanspruch (auch) in Berlin nur auf dem Papier vorhanden.

Der Verein S.I.G.N.A.L. e. V. hat am 10. September 2021 eine Fachtagung zur „gesundheitlichen (Erst-)Versorgung nach sexualisierter Gewalt“ veranstaltet und eine Erklärung zum Handlungsbedarf veröffentlicht. Die Erklärung wird von verschiedenen Institutionen der Berliner Gesundheitsversorgung und -politik, der Zufluchts- und Beratungseinrichtungen und der Frauengesundheit mitgetragen. Auch die Ärztekammer Berlin unterstützt die Erklärung ausdrücklich.

Marion Winterholler, S.I.G.N.A.L. e. V.: „Das Versorgungsangebot nach sexualisierter Gewalt ist in Berlin nicht ausreichend. Es gibt kein Angebot der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation, das rund um die Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den Nächten erreichbar ist. Für Kliniken, die eine vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation anbieten, muss klar sein, dass die Leistung angemessen finanziert wird.“

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat im Rahmen des „Runden Tischs Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“, an dem auch die Ärztekammer Berlin beratend und gestaltend mitarbeitet, schon Anfang 2020 Empfehlungen für die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung vorgelegt. Diese Empfehlungen gilt es umzusetzen. „Der Berliner Senat ist in der Verantwortung, jetzt die nächsten Schritte einzuleiten und den gesetzlichen Versorgungsanspruch auf eine vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation nach sexueller Gewalt und Misshandlung zu realisieren“, so Karin Wieners von S.I.G.N.A.L e. V.

Zur Erklärung:„Umfassende medizinische Erstversorgung nach Vergewaltigung gewährleisten. Versorgungslücken schließen!“