Insbesondere im Bereich des Sponsorings sorgt die Ärztekammer Berlin damit für mehr Transparenz – vor allem für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fortbildungsangeboten, die mit Fortbildungspunkten anerkannt sind.
Die Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung und deren Einführung in den einzelnen Landesärztekammern trägt außerdem in hohem Maße dazu bei, die ärztliche Fortbildung bundesweit einheitlicher zu gestalten. Dadurch werden Unterschiede zwischen den Ärztekammern abgebaut. Das macht es nicht nur für Anbieter:innen, sondern auch für Teilnehmende leichter.
So gibt es nun beispielsweise bei der Auswahl der Fortbildungen mehr Freiheit. Bisher konnten für das Fortbildungszertifikat nur eine begrenzte Anzahl von Punkten aus dem Bereich der sogenannten „curriculären Fortbildungen” angerechnet werden. Das sind oft umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen, für die vergleichsweise viele Punkte erworben werden können. Diese „Deckelung“ ist nun weggefallen. Auch in anderen Kategorien, wie im Bereich der Online-Fortbildungen, gibt es diese Art der Beschränkung nicht mehr. Damit trägt die Ärztekammer Berlin dem Umstand Rechnung, dass Online-Fortbildungen zunehmend zur Normalität geworden sind und sich in den vergangenen Jahren Angebote hoher Qualität entwickelt haben.
Inzwischen sind auch mehr Hospitationen möglich. Neu ist jedoch, dass Hospitationen zwingend vorher als ärztliche Fortbildung angemeldet werden müssen. Wer eine Hospitation plant, sollte unbedingt im Vorfeld mit dem Hospitationsgebenden klären, ob diese angemeldet ist.
Mit der Einführung der neuen Fortbildungsordnung wurden einige Anpassungen im CME-Antragsportal vorgenommen. Anbieter:innen von Fortbildungsmaßnahmen müssen sich jedoch keine Sorgen machen, denn die Änderungen sind selbsterklärend.
Die neue Fortbildungsordnung steht im Download-Bereich der „Fortbildung“ zur Verfügung.