Schwangerschaftsabbrüche: Versorgung weiterhin mangelhaft

Pressemitteilung

Die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, ist in Deutschland ungenügend. Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2026 bekräftigt die Ärztekammer Berlin daher ihre Forderungen: Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, mehr Versorgungsangebote in Kliniken und ärztlichen Praxen sowie stärkere Berücksichtigung des Themas in der Ausbildung von Ärzt:innen

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche immer noch im Strafgesetzbuch geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass betroffene Frauen, die innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft einen Abbruch vornehmen lassen möchten, eine Pflichtberatung absolvieren müssen – in der Regel in Präsenz. Anschließend müssen sie eine Wartezeit von drei Tagen einhalten.

„Neben der UN-Frauenrechtskonvention fordert auch die Weltgesundheitsorganisation, Abbrüche endlich zu entkriminalisieren“, betont Prof. Dr. med. Mandy Mangler im Namen des Vorstandes der Ärztekammer Berlin. „Zugangshürden wie Pflichtberatung und Wartezeit müssen abgeschafft und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen werden“, fügt sie hinzu. Sie sei daher froh und dankbar, dass die Ärzt:innenschaft beim 129. Deutschen Ärztetag letztes Jahr mit großer Mehrheit den Antrag des Vorstandes der Ärztekammer Berlin auf Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft beschlossen habe.

Unnötige Hürden

Die derzeitigen Regelungen bedeuten für Frauen unnötige Hürden, darunter viele Termine und häufig weite Wege. Und auch die Übernahme der Kosten für Frauen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, erfordert einen enormen bürokratischen Aufwand – „ein zusätzlicher Stressfaktor“, so Mangler.

Neben den betroffenen Patient:innen sind auch Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, in Deutschland Barrieren ausgesetzt und erleben zusätzlich oft Anfeindungen und Belästigungen. Die Zahl der Ärzt:innen, die Abbrüche vornehmen, geht seit Jahren zurück. Waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts vor 20 Jahren noch rund 2.000 ärztliche Praxen, OP-Zentren und Kliniken gemeldet, die den Eingriff vornehmen, hat sich die Zahl bis zum Jahr 2021 fast halbiert. Derzeit führen 1.100 medizinische Einrichtungen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch. „Wenn zum Beispiel Kliniken aus Prinzip keine Schwangerschaftsabbrüche anbieten, wird es Frauen immer schwerer gemacht, zeitnah und sicher die Versorgung zu erhalten, die sie benötigen“, erklärt Mangler.

Kriminalisierung aufheben, Versorgungslage verbessern

Die Ärztekammer Berlin hält es daher für dringend erforderlich, die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, zu verbessern. Die Kammer fordert dafür:

  • die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen,
  • umfassendere und intensivere Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Ausbildung,
  • mehr Versorgungsangebote in Krankenhäusern und ärztlichen Praxen.

Ansprechpersonen für Presseanfragen

  • Prof. Dr. med. Mandy Mangler, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin

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Ole Eggert
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